Abstimmung:

Ja: 11, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Die Jahresrechnung 2017 wurde gemäß Art. 102 Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der Gemeinderatssitzung vom 28.06.2018 dem Gemeinderat vorgelegt und anschließend festgestellt.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat am Montag den 19.11.2018 die Jahresrechnung 2017 geprüft. Hierbei ergaben sich keine wesentlichen Beanstandungen oder Unstimmigkeiten.

 

Der Rechnungsprüfungsausschussvorsitzende Herr Alexander Noll erläutert kurz den Prüfungsablauf der örtlichen Rechnungsprüfung 2017.

 

Nach Durchführung der örtlichen Prüfung der Jahresrechnung (Art. 103 GO) und Aufklärung etwaiger Unstimmigkeiten stellt der Gemeinderat alsbald, jedoch bis zum 30. Juni des auf das Haushaltsjahr folgenden übernächsten Jahres die Jahresrechnung in öffentlicher Sitzung fest und beschließt über die Entlastung.

 

Der Finanzausschuss hat vorberaten und empfiehlt einheitlich nachfolgenden Beschlussvorschlag.


Beschluss:

Der Gemeinderat hat das Ergebnis der Jahresrechnung 2017 festgestellt und sich mit der Abwicklung der Finanzwirtschaft im Jahr 2017 einverstanden erklärt.

 

Aufgrund des Ergebnisses der örtlichen Rechnungsprüfung erteilt der Gemeinderat nach Art. 102 Abs. 3 GO für die Jahresrechnung 2017 die Entlastung.