Abstimmung:

Ja: 12, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Das Bauvorhaben liegt innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile in einem Gebiet ohne Bebauungsplan (§ 34 Abs. 1 BauGB). Im Innenbereich ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.

 

Hinsichtlich der Art der baulichen Nutzung liegt das Grundstück in einem Wohngebiet, das geprägt ist von einer Einzelhausbebauung.

 

Das Maß der baulichen Nutzung bestimmt sich bei § 34 Abs. 1 BauGB danach, ob die Maße nach außen wahrnehmbar in Erscheinung treten.

Der Anbau soll an der Nordseite des bestehenden Hauses erfolgen. Es ist eine Geschossigkeit wie beim bestehenden Einfamilienhaus, von EG + DG geplant. Die Firsthöhe soll an das bestehende Einfamilienhaus anschließen und beträgt 6,20 m. Die Grundfläche würde sich mit dem Anbau auf ca. 230,44 m² erhöhen.

 

Der geplante Anbau an das bestehende Einfamilienhaus fügt sich ein, da es durch die Eigenart der Umgebung und der städtebaulichen Situation im gesetzten Rahmen bleibt und sich auch hinsichtlich der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenarten der näheren Umgebung einfügt (s.h. Anlage)

 

Der Bau- und Umweltausschuss hat vorberaten und empfiehlt einheitlich nachfolgenden Beschlussvorschlag.


Beschluss:

 

Das Einvernehmen zu dem Bauvorhaben wird erteilt.