Abstimmung:

Ja: 12, Nein: 0

Sachverhalt:

 

 

Das zur Bebauung vorgesehene Grundstück liegt im unbeplanten Innenbereich von Utting, so dass sich die Zulässigkeit nach § 34 Baugesetzbuch – BauGB – richtet. Danach ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Eigenarten der näheren Umgebung, der Bauweise und der überbaubaren Grundstücksfläche einfügt (§ 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB). Den Maßstab hierzu bildet die vorhandene Bebauung. Das Grundstück nicht liegt im Geltungsbereich der Satzung über örtliche Bauvorschriften.

 

Das Grundstück ist derzeit mit einer Bebauung von EG und ausgebautem Dachgeschoss mit Satteldach bebaut. Die Grundfläche des Hauses beträgt 10,36 m x 12,48 m. An der Stelle der vorgesehenen Erweiterung befindet sich derzeit ein kleiner Balkon mit einer Fläche von ca. 1,20 m x 5,70 m, der Balkon befindet sich unter dem Dachvorsprung des Satteldaches des Wohnhauses und befindet sich innerhalb der Baulinien des Wohnhauses.

 

Die beantragte Erweiterung sieht an gleicher Stelle einen Balkon mit Außentreppe vor. Der Balkon soll mit den Abmessungen 3,00 m x 6,10 m und die Außentreppe mit ca. 4,00 x 0,80 m errichtet werden. Der Balkon ragt mit einem Meter über den Dachvorsprung vor. Der Balkon mit Außentreppe stellt ein untergeordnetes Bauwerk dar.

 

Es kann zusammengefasst werden, dass sich das Bauvorhaben hinsichtlich der Art und des Maßes der baulichen Nutzung, der Bauweise und der überbaubaren Grundstücksfläche in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt. Sollte durch die Außentreppe eine weitere Wohneinheit geschaffen werden, sind die erforderlichen Stellplätze nachzuweisen.

 

Der Bau- und Umweltausschuss hat vorberaten und empfiehlt einheitlich nachfolgenden Beschlussvorschlag.


Beschluss:

 

Das Einvernehmen zu dem Bauvorhaben wird erteilt.