Abstimmung:

Ja: 12, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Das zur Bebauung vorgesehene Grundstück liegt im unbeplanten Innenbereich von Utting, so dass sich die Zulässigkeit nach § 34 Baugesetzbuch – BauGB – richtet. Danach ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Eigenarten der näheren Umgebung, der Bauweise und der überbaubaren Grundstücksfläche einfügt (§ 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB). Den Maßstab hierzu bildet die vorhandene Bebauung. Das Grundstück nicht liegt im Geltungsbereich der Satzung über örtliche Bauvorschriften.

 

Das Grundstück ist derzeit mit einer Bebauung von EG + DG mit Satteldach bebaut. Die Grundfläche beträgt 10,99 m x 9,49 m. Dachneigung 28 Grad. Wandhöhe 2,30 m, Firsthöhe 6,85 m.

 

Die beantragte Erweiterung sieht einen eingeschossigen Anbau vor, der Wohnraum soll auf der Westseite um 4,20 m x 5,90 m erweitert werden, auf der Nordseite soll ein überdachter Stellplatz mit Lagerraum entstehen. Die Maße des überdachten Stellplatzes mit Lagerraum betragen 3,0 m x 9,0 m. Durch den Anbau an den Wohnraum ändert sich die Grundfläche auf 11,29 m x 9,84 m.

Die Bedachung des Anbaus (Wohnraumes) im EG ist mit einem überstehenden Flachdach mit einer Länge 9,00 Metern als begehbare Terrasse geplant, die Ausgestaltung des Lagerraumes bzw. Stellplatzes ist ebenfalls mit einem Flachdach vorgesehen.

 

Zudem soll das Haus auf EG + 1. OG + DG aufgestockt werden. Die Wandhöhe würde dann 5,85 m, die Firsthöhe würde 10,02 m betragen. Zudem soll im Süden eine Gaube sowie zwei Dachflächenfenster eingebaut werden, im Norden sind drei Dachflächenfester geplant. Die Fassade ist in Holz vorgesehen. Im Dachgeschoss soll eine Einliegerwohnung entstehen.

 

Hinsichtlich der Bebauung wurde auf die unmittelbare Nachbarschaft Bezug genommen.  In der Nachbarbebauung sind ähnliche Baudichten vorzufinden, die fiktive Baulinie auf der Westseite wird eingehalten, die Stellplatzsituation bleibt unberührt.

Als Bezugsobjekt muss u.a. die Bebauung der Jahnstraße 12 herangezogen werden. Hier haben wir eine Bebauung von EG + 1. OG +DG mit einer Wandhöhe 5,49 m + Kniestock 40 cm. Eine Firsthöhe von 10,23 m. Auf der Ost- und Westseite sind jeweils Gauben eingebaut.

 

Es kann zusammengefasst werden, dass sich das Bauvorhaben hinsichtlich der Art und des Maßes der baulichen Nutzung, der Bauweise und der überbaubaren Grundstücksfläche in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt.

 

Der Bau- und Umweltausschuss hat vorberaten und empfiehlt einheitlich den nachfolgenden Beschlussvorschlag.


Beschluss:

 

Das Einvernehmen zum Bauvorhaben wird erteilt.