Sachverhalt:
Das Grundstück
Fl.Nr. 481/9 liegt im Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungs- und Erschließungsplan für das Sondergebiet
„Einzelhandel/Getränkemarkt Ludwigstraße 22+24 Annafeld-Utting“ (Fristo). Der Getränkemarkt Fristo beabsichtigt den
Getränkemarkt um einen sogenannt „Leergutkäfig“ zu erweitern.
Der Lehrgutkäfig
soll in der Nische zwischen dem Gebäude des Getränkemarktes und der Schondorfer
Straße errichtet werden (s.h. Anlage). Die Maße ergeben sich aus der Größe der
Nische und betragen 8,00 m x 4,00 m x 4,00 m (L x B x H).
Der Antragssteller
erklärt:
„Die optische
Veränderung zum Status Quo besteht lediglich in der Verblendung der Nische zum
Parkplatz hin mit Trapezblech. Emissionstechnisch ist mit keiner Veränderung
zum Status Quo zu rechnen, da lediglich volle Leergutpaletten, die aktuell im
Hauptlager stehen, in diesem Leergutkäfig bis zur Abholung durch den LKW
zwischengeparkt werden sollen.“
Ziel der Planung
wäre:
·
Erweiterung
des bestehenden Einzelhandelsgebäudes, um dessen wirtschaftliche Nutzung zu
verbessern
·
Erhaltung
von Versorgungsinfrastruktur in der Gemeinde
·
Förderung
einer nachhaltigen Siedlungsentwicklung durch Aufwertung von Nutzungen an ihrem
bestehenden Standort
·
Schutz
des Ortsbildes und der Siedlungsstruktur
Die Aufstellung der 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
„Fristo“ kann im
§ 13 a BauGB -Verfahren erfolgen.
Es kommen die
Verfahrensvereinfachungen für Bebauungspläne der Innenentwicklung gemäß § 13 a
BauGB zum Tragen. Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird von einer Umweltprüfung
gem. § 2 Abs. 4 BauGB und einem Umweltbericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB sowie der
Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen
verfügbar sind, sowie von einer zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4
BauGB abgesehen.
Eine frühzeitige Unterrichtung und Erörterung im Sinne des § 3 Abs. 1
BauGB findet gem. § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB nicht statt. Die Bürgerinnen und
Bürger können sich im Rathaus der Gemeinde Utting über Ziele und Zwecke der
Planung sowie wesentliche Auswirkungen informieren und bis 05.12.2018 zur
Planung äußern. Im weiteren Verlauf des Verfahrens erfolgt die reguläre
Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB mit einer Gelegenheit zur
Stellungnahme.
Der Bau- und Umweltausschuss hat vorberaten und empfiehlt einheitlich
den nachfolgenden Beschlussvorschlag. Es sollte jedoch der Hinweis an den
Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München erfolgen, dass sich das zu
errichtende Gebäude für das Leergut optisch am Haupthaus hinsichtlich der
Fassadegestaltung (nicht der Dachform) orientiert.
Im Gemeinderat war ebenfalls die optische Gestaltung des
„Leergutkäfigs“ Thema, insbesondere weil sich der Standort direkt an der
Ortsein- bzw. Ausfahrt befindet.
Beschluss:
1. Mit der Änderung des Bebauungsplans besteht dem Grunde nach Einverständnis.
2. Der Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München wird mit der 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungs- und Erschließungsplan für das Sondergebiet „Einzelhandel/Getränkemarkt Ludwigstraße 22+24 Annafeld-Utting“ (Fristo), für das Grundstück Fl. Nr. 481/9 beauftragt.
3. Der Gemeinderat Utting am Ammersee beschließt die Aufstellung der 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungs- und Erschließungsplan für das Sondergebiet „Einzelhandel/Getränkemarkt Ludwigstraße 22+24 Annafeld-Utting“ (Fristo), für das Grundstück Fl. Nr. 481/9. Der Aufstellungsbeschluss ist nach § 2 Abs. 1 BauGB bekannt zu machen.
4. Die Kosten der Bebauungsplanänderung sind vom Antragsteller zu übernehmen.