Abstimmung:

Ja: 15, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Es wurde bereits in der Sitzung am 04.05.2017 ein Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung von zwei Einfamilienhäusern mit jeweils einer Garage auf dem Grundstück 2471/3, Gemarkung Utting, Hechelleite 3 b behandelt. Das Einvernehmen wurde erteilt und das LRA hat den Vorbescheid am 26.06.2017 erlassen. Das Grundstück 2471/3 wurde in zwei Grundstücke Fl.Nr. 2471/3 (Hechelleite 3 b) und 2471/7 (Hechelleite 3 c) geteilt.

 

In der Sitzung vom 14.12.2017 wurde der Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 2471/3, Gemarkung Utting, Hechelleite 3 b behandelt. Das Einvernehmen wurde einstimmig erteilt, das Landratsamt Landsberg am Lech hat den Bescheid am 23.01.2018 erlassen.

 

Das Grundstück wurde zwischenzeitlich veräußert. Der jetzige Eigentümer möchte anders als bisher bewilligt bauen.

 

Das Grundstück Fl.Nr. 2471/3 liegt im unbeplanten Innenbereich von Utting, so dass sich die Zulässigkeit des Bauvorhabens nach § 34 Baugesetzbuch -BauGB- richtet. Danach ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Den Maßstab hierzu bildet die vorhandene Bebauung.

Das Grundstück liegt nicht im Geltungsbereich der Satzung über örtliche Bauvorschriften.

 

Das Grundstück Fl.Nr. 2471/3 hat eine Fläche von ca. 410,00 m². Das Haus ist mit Maßen 11,90 m x 9,25 m sowie einem Balkon mit Erker im Erdgeschoss 1,25 m x 3,19 m geplant. Es ist eine Wandhöhe von 6,06 m geplant. Firsthöhe soll 7,09 m betragen.

Es ist ein Tonnendach geplant. Die Dachform und die Dachneigung sind für die Frage des Einfügens unrelevant. Hinsichtlich der Geschossigkeit erscheint das Bauvorhaben als EG+OG.

Es ist eine Holzterrasse (wasserdurchlässig) mit 36,56 m² geplant zudem soll im nord-östlichen Teil des Grundstücks eine Sauna mit 3,32 m² entstehen. Auf dem Nachbargrundstück steht ebenfalls an dieser Stelle direkt eine Garage.

Zudem soll ein Carport mit den Maßen 5,50m x 5,20 m x 2,54m (L x B x H) errichtet werden.

 

Das Haus fügt sich hinsichtlich des Maßes der baulichen Nutzung bezüglich der Geschossigkeit ein. Als Bezugsobjekt muss u.a. auf das Haus Hechelleite 4 mit EG +OG+DG Bezug genommen werden. Auch die Firsthöhe fügt sich ein. Die Wandhöhe von 6,06 m überschreitet zwar die Wandhöhen der Umgebung (umliegend ca. 5,77 m) jedoch führt das von außen betrachtet nicht dazu, dass sich das Bauvorhaben nicht ein einfügt. Da die Firsthöhe und die Geschossigkeit eingehalten werden.

 

Hinsichtlich der Art und des Maßes der baulichen Nutzung und der Bauweise, hält das Bauvorhaben „Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage“, die Bezugsgrößen der Umgebung ein.

 

Ein weiteres Einfügungskriterium ist die überbaubare Grundstücksfläche- also faktische Baugrenzen (Baulinien, Baugrenzen oder Bebauungstiefen), die auch im Innenbereich nicht überschritten werden dürfen. Auch dieses Kriterium wird eingehalten.

 

Das Bauvorhaben würde alle Tatbestandsmerkmale erfüllen, dass es sich in die Umgebung einfügt.

 

Die Anordnung der Sauna sollte hinsichtlich der Abstandsflächen durch das Landratsamt Landsberg am Lech als Bauordnungsbehörde geprüft werden.

 

Der Bau- und Umweltausschuss hat vorberaten und empfiehlt einheitlich das Einvernehmen zu erteilen.


Beschluss:

 

Das Einvernehmen zu dem Bauvorhaben wird erteilt.

 

Hinweis für die Bauordnungsbehörde:

Wir bitten um Prüfung der Abstandsflächen hinsichtlich der Anordnung der Sauna an der nord-östlichen Grundstücksgrenze.