Abstimmung:

Ja: 5, Nein: 9

Sachverhalt:

 

In der Gemeinderatssitzung am 13.09.2018 wurde der o.g. Antrag behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen zu dem Bauvorhaben wurde nicht erteilt (Abstimmung: JA 5 : NEIN 9).

 

Als Grund für das Versagen des Einvernehmens wurde auf die Geschossigkeit der geplanten Bebauung (Dacheinschnitt und Turm) verwiesen. Es wurde erklärt, dass das Vorhaben bei Genehmigung die vorhandene Situation in bauplanungsrechtlich relevanter Weise verschlechtert, stören und belasten würde, da dadurch in einem Bereich, in welchem bisher ausschließlich EG + DG errichtet wurde eine dreigeschossige Bebauung entstehen würde.

 

Das Landratsamt Landsberg am Lech erklärte folgendes:

 

„Von Seiten der Bauaufsichtsbehörde wird diese Ansicht nicht geteilt.

Nach Auffassung des Landratsamts handelt es sich bei der geänderten Planung um ein Gebäude der Geschossigkeit E + 1 + D. Der Aufzugschacht an der Nordostecke des Gebäudes stellt ein turmartig in Erscheinung tretendes gestalterisches Element dar, welches auch in der Gesamtbetrachtung mit dem Dacheinschnitt im Dachgeschoss auf der Ostseite nicht dazu führt, dass das Vorhaben in die Geschossigkeit E + 2 eingestuft werden muss.

Das oberste Geschoss stellt weiterhin ein Dachgeschoss dar, weil es trotz der Dachflächenunterbrechung durch die Gaube auf der Westseite und den Dacheinschnitt auf der Ostseite überwiegend eine geschlossene Dachfläche aufweist.“

 

Der Bauherr hat die Pläne zur letzten Sitzung dahingehend geändert, dass im Turm nun keine Fenster vorgesehen sind. Das Landratsamt Landsberg bevorzugt jedoch die Alternative mit der befensterten Fassade.

 

Die Beratung im Bau- und Umweltausschuss war uneinheitlich.

 

Im Gemeinderat wurde kontrovers diskutiert, u.a. waren die Höhen der Nachbargebäude, die Geschossigkeit und der damit geschaffene Präzedenzfall Thema.


Beschluss:

 

Das Einvernehmen zu dem Bauvorhaben wird erteilt.


-damit abgelehnt-