Abstimmung:

Ja: 14, Nein: 0

Sachverhalt:

 

In der Gemeinderatssitzung vom 03.05.2018 wurde der Aufstellungsbeschluss, zur 23. Änderung des Bebauungsplans „Utting Süd“ beschlossen.  Die 23. Änderung umfasst den gesamten Geltungsbereich des Bebauungsplans „Utting Süd“. Ziel ist, eine höhere Flexibilität in der Anordnung der Garagen zu gewährleisten, um weiteren Änderungsverfahren vorzubeugen. Gleichzeitig soll durch die Ermöglichung der Errichtung von Tiefgaragen eine behutsame Nachverdichtung bei sparsamer Bodennutzung und Erhalt eines ansprechenden Ortsbildes zugelassen werden. Der Erhalt des wertvollen Baumbestands muss dabei gewährleistet sein.

 

In der Sitzung am 28.06.2018 erfolgte der Billigungs- und Auslegungsbeschluss des Satzungsentwurfs in der Fassung vom 28.06.2018. Die 23. Änderung des Bebauungsplans „Utting Süd“ wurde für die Öffentlichkeit ausgelegt. Parallel hierzu führte die Verwaltung die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 18.07.2018 bis 31.08.2018 durch.

 

Die Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sowie der Öffentlichkeit gemäß
§ 3 Abs. 2 BauGB wurden von Herrn Krimbacher vom Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München ausgewertet und abgewogen.

 

Folgende Stellen haben im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange Stellungnahmen abgegeben:

 

- Nr. 14            Landratsamt Landsberg am Lech, Bauordnung, Bauleitplanung,

Wohnraumförderung Technische Bauverwaltung

- Nr. 15            Landratsamt Landsberg am Lech, Untere Bodenschutz-/Abfallbehörde 

- Nr. 16            Landratsamt Landsberg am Lech, Untere Naturschutzbehörde  

 

Im Rahmen der öffentlichen Auslegung sind keine Stellungnahmen eingegangen.

 

Alle Anregungen werden zur Kenntnis genommen und führen zum Teil zu textlichen Änderungen/Ergänzungen.

Die eingegangenen Stellungnahmen mit der Abwägung sind als Anlage beigefügt.

In der Sitzung wurden sämtliche Stellungnahmen verlesen und die Abwägungs- und Beschlussvorschläge jeweils mit 14 : 0 Stimmen bschlossen.

 

Der Bau- und Umweltausschuss hat vorberaten und empfiehlt einheitlich nachfolgenden Beschlussvorschlag.

 


Beschluss:

 

1.    Der Gemeinderat macht sich die Inhalte der Abwägungs- und Beschlussvorlage zu Eigen.

 

2.    Der Gemeinderat beschließt den gemäß Abwägungsbeschlüssen redaktionell geänderten Bebauungsplan  in der Fassung vom 04.10.2018 als Satzung.