Abstimmung:

Ja: 14, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Es wird eine Verlängerung der Bauvoranfrage zur Errichtung eines Wohnhauses in der Hechenwanger Straße 15 (4. Verlängerung) beantragt.

 

Das Grundstück liegt nicht im Geltungsbereich eines rechtskräftigen Bebauungsplans der Gemeinde Utting am Ammersee, die Zulässigkeit der Bebauung beurteilt sich daher nach § 34 BauGB. Das Grundstück liegt auch nicht im Geltungsbereich der Satzung über die örtlichen Bauvorschriften.

 

Das Grundstück ist bereits bebaut. Die Garage im Norden soll bei der Errichtung des Wohnhauses im Norden des Grundstücks rückgebaut werden.

Das Gebäude hat die Abmessungen 10,4 m x 5,0 m. Die Wandhöhe soll 4,5 m betragen. Es ist eine Dachneigung von 30 Grad vorgesehen.

 

Über die Verlängerung der Bauvoranfrage wurde bereits in der Gemeinderatssitzung vom 20.09.2012, 18.09.2014 und 06.10.2016 beraten. Das Einvernehmen der Gemeinde zu dem Bauvorhaben wurde immer erteilt. 

 

Der Bau- und Umweltausschuss hat vorberaten und empfiehlt einheitlich, dass das Einvernehmen zur Bauvoranfrage erteilt werden sollte.


Beschluss:

 

Das gemeindliche Einvernehmen zur 4. Verlängerung der Bauvoranfrage wird erteilt.