Abstimmung:

Ja: 14, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Für das Projekt der VR-Bank auf dem Grundstück Fl.Nr. 63, Gemarkung Utting, Seefelderhofberg 12/Schondorfer Straße 2 wurde ein vorhabenbezogener Bebauungsplan nach § 12 Baugesetzbuch -BauGB- sowie ein Vorhaben- und Erschließungsplan und ein Durchführungsvertrag durch den Gemeinderat erlassen.

 

In der Gemeinderatssitzung am 16.11.2017 wurde bereits die 1. Änderung des Vorhaben- und Erschließungsplans sowie der 1. Nachtrag zum Durchführungsvertrag aufgrund von Änderungen bei der Art der Nutzung (1. OG ursprünglich Büro- und Praxisräume, 1. Änderung Wohnungen), der Außengestaltung (Gesamte Gaubenlänge 11,50 m (vorher 11,22 m), Änderung der Werbeanlage (Punkt 6) sowie der Pergola zum östlichen Nachbarn (Punkt 8), behandelt.

Die Änderungen haben nur den Vorhaben- und Erschließungsplan und den Durchführungsvertrag betroffen, der vorhabenbezogenen Bebauungsplan war von den Änderungen nicht betroffen, daher war kein Bauleitplanverfahren notwendig.

 

Nun beantragt der Vorhabenträger die 2. Änderung des Vorhaben- und Erschließungsplans, da sich erneut Änderungen bei den Grundrissen und den Nutzungen ergeben haben.

Die Änderungen können aus der Begründung zur 2. Änderung entnommen werden.

 

Aufgrund der geänderten Nutzung im Dachgeschoss, muss ein zusätzlicher Stellplatz nachgewiesen werden. Dieser wurde zwischen dem Parkdeck (oberirdisch) und der TG-Einfahrt geplant. Dieser Stellplatz würde nicht den Festsetzungen des vorhabenbezogenen Bebauungsplans entsprechen, da hier bisher ein Baum eingezeichnet war. Der zusätzliche Stellplatz kann jedoch in Rahmen einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans behandelt werden, sodass kein Bauleitplanverfahren in Form der 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans notwendig ist. Durch die Änderungen ist kein Freistellungsverfahren möglich, da es eine Genehmigung der Befreiung des Stellplatzes und des Brandschutznachweis bedarf.

 

Der Vorhaben- und Erschließungsplan (2. Änderung) für das Grundstück Fl.Nr. 63, Gemarkung Utting am Ammersee, Schondorfer Straße 2, Wohn- und Geschäftshaus mit Tiefgarage ist als Anlage beigefügt.

 

Der 2. Nachtrag zum Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „VR-Bank“ sowie die Kostenübernahmeerklärung für die 2. Änderung wurde an die VR-Bank gesandt. Der 2. Nachtrag zum Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan ist als Anlage beigefügt.

 

Der Bau- und Umweltausschuss hat vorberaten und empfiehlt einheitlich nachfolgenden Beschlussvorschlag.

 


Beschluss:

 

Die 2. Änderung des Vorhaben- und Erschließungsplans sowie der 2. Nachtrag des Durchführungsvertrags zu dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan „VR-Bank“  wird genehmigt.