Abstimmung:

Ja: 14, Nein: 0

Sachverhalt:

 

In der Gemeinderatssitzung vom 12.04.2018 wurde der Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans „Mentergelände“ für das Grundstück Fl.Nr. 1248/4 sowie Teilbereich Fl.Nr. 1171/4 (öffentliche Straßenfläche), Gemarkung Utting, Achselschwanger Str. 5, im Regelverfahren beschlossen.

 

Nach Rücksprache mit der Kanzlei Döring & Spieß wurde nun empfohlen, einen „vorhabenbezogenen Bebauungsplan“ nach § 12 BauGB für das Mentergelände aufzustellen. 

 

In der Sitzung am 07.06.2018 erfolgte der Billigungs- und Auslegungsbeschluss des Vorentwurfs zur Satzung, zur Begründung und zum Umweltbericht in der jeweiligen Fassung vom 07.06.2018. Es erfolgte die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden sowie Träger öffentlicher Belange in der Zeit vom 21.06.2018 bis einschließlich 23.07.2018.

 

Die Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.1 BauGB wurden von Frau Undeutsch vom Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München ausgewertet und abgewogen.

 

Folgende Stellen haben im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange Stellungnahmen abgegeben:

 

Nr. 1 Ammerseewerke gkU

Nr. 2 Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Fürstenfeldbruck

Nr. 4 Bayerischer Bauernverband

Nr. 13 Handwerkskammer für München und Oberbayern

Nr. 25 Landratsamt Landsberg am Lech- Bodenschutz-/Abfall

Nr. 31 Regierung von Oberbayern-Brand- und Katastrophenschutz

Nr. 42 Wasserwirtschaftsamt Weilheim

Nr. 54 Bayernwerk Netz GmbH

 

Es ging eine Stellungnahme aus der öffentlichen Auslegung ein.

 

Alle Anregungen werden zur Kenntnis genommen und führen zum Teil zu einer Planänderung. Im Zuge der Beratung wurde die Formulierung geändert. „Immissionen wie Staub, Lärm und Gerüchte können auftreten“ sind hinzuzunehmen.

Die eingegangenen Stellungnahmen mit der Abwägung sind als Anlage beigefügt.

 

Der Satzungsentwurf sowie der Entwurf der Begründung und Umweltberichtsentwurf des Bebauungsplans „Mentergelände“ sind als Anlagen beigefügt.

Das Baugrundgutachten kann aus Datenkapazitätsgründen nicht mit versandt werden, es liegt jedoch in der Gemeindeverwaltung, Bau- und Umweltamt zur Einsichtnahme bereit. 

 

In der Sitzung wurden sämtliche Stellungnahmen verlesen und die Abwägungs- und Beschlussvorschläge jeweils mit 14 : 0 Stimmen beschlossen.

 

Der Bau- und Umweltausschuss hat vorberaten und empfiehlt einheitlich nachfolgenden Beschlussvorschlag.

 


Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt die erneute Aufstellung des Bebauungsplans „Mentergelände“, begründet durch den Wechsel von einem Angebotsbebauungsplan auf einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan gemäß § 12 BauGB.

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Utting am Ammersee macht sich die Beschlussvorschläge der Abwägung zu Eigen und billigt den Entwurf des Bebauungsplans „Mentergelände“ in der Fassung vom 04.10.2018 mit den beschlossenen Änderungen.