Sachverhalt:
In der
Gemeinderatssitzung vom 12.04.2018 wurde der Aufstellungsbeschluss des
Bebauungsplans „Mentergelände“ für das Grundstück Fl.Nr. 1248/4 sowie
Teilbereich Fl.Nr. 1171/4 (öffentliche Straßenfläche), Gemarkung Utting,
Achselschwanger Str. 5, im Regelverfahren beschlossen.
Nach Rücksprache
mit der Kanzlei Döring & Spieß wurde nun empfohlen, einen
„vorhabenbezogenen Bebauungsplan“ nach § 12 BauGB für das Mentergelände
aufzustellen.
In der Sitzung am
07.06.2018 erfolgte der Billigungs- und Auslegungsbeschluss des Vorentwurfs zur
Satzung, zur Begründung und zum Umweltbericht in der jeweiligen Fassung vom
07.06.2018. Es erfolgte die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der
Behörden sowie Träger öffentlicher Belange in der Zeit vom 21.06.2018 bis
einschließlich 23.07.2018.
Die Stellungnahmen
aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.1 BauGB
wurden von Frau Undeutsch vom Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München
ausgewertet und abgewogen.
Folgende Stellen
haben im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher
Belange Stellungnahmen abgegeben:
Nr. 1 Ammerseewerke
gkU
Nr. 2 Amt
für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Fürstenfeldbruck
Nr. 4 Bayerischer
Bauernverband
Nr. 13
Handwerkskammer für München und Oberbayern
Nr. 25 Landratsamt
Landsberg am Lech- Bodenschutz-/Abfall
Nr. 31 Regierung
von Oberbayern-Brand- und Katastrophenschutz
Nr. 42
Wasserwirtschaftsamt Weilheim
Nr. 54 Bayernwerk
Netz GmbH
Es ging eine
Stellungnahme aus der öffentlichen Auslegung ein.
Alle Anregungen
werden zur Kenntnis genommen und führen zum Teil zu einer Planänderung. Im Zuge
der Beratung wurde die Formulierung geändert. „Immissionen wie Staub, Lärm und
Gerüchte können auftreten“ sind hinzuzunehmen.
Die eingegangenen
Stellungnahmen mit der Abwägung sind als Anlage beigefügt.
Der Satzungsentwurf
sowie der Entwurf der Begründung und Umweltberichtsentwurf des Bebauungsplans
„Mentergelände“ sind als Anlagen beigefügt.
Das
Baugrundgutachten kann aus Datenkapazitätsgründen nicht mit versandt werden, es
liegt jedoch in der Gemeindeverwaltung, Bau- und Umweltamt zur Einsichtnahme
bereit.
In der Sitzung
wurden sämtliche Stellungnahmen verlesen und die Abwägungs- und
Beschlussvorschläge jeweils mit 14 : 0 Stimmen beschlossen.
Der Bau- und Umweltausschuss hat vorberaten und empfiehlt einheitlich nachfolgenden Beschlussvorschlag.
Beschluss:
Der
Gemeinderat beschließt die erneute Aufstellung des Bebauungsplans
„Mentergelände“, begründet durch den Wechsel von einem Angebotsbebauungsplan
auf einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan gemäß § 12 BauGB.
Der
Gemeinderat der Gemeinde Utting am Ammersee macht sich die Beschlussvorschläge
der Abwägung zu Eigen und billigt den Entwurf des Bebauungsplans
„Mentergelände“ in der Fassung vom 04.10.2018
mit den beschlossenen Änderungen.