Abstimmung:

Ja: 14, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Der Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses und Doppelhauses auf dem Grundstück Fl. Nr. 2573, Gemarkung Utting, Laibnerstraße 18 wurde bereits in den Sitzungen am 21.07.2016 und 27.10.2016 (Änderung der Firstrichtung) unter Tagesordnungspunkt 4 behandelt. Dem Bauvorhaben wurde jeweils einheitlich zugestimmt.

 

Das Landratsamt Landsberg am Lech hat mit Bescheid vom 04.11.2016 das Bauvorhaben genehmigt. Durch die Splittbautechnik war im Keller des Einfamilienhauses eine Abgrabung und ein Lichthof geplant. Von den genehmigten Plänen wurden jedoch hinsichtlich der Tiefe der Abgrabung und Größe des Lichthofes abgewichen, sodass eine Tektur notwendig ist. Die Tektur wurde bereits in der Sitzung am 07.06.2018 im Gemeinderat behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen zu der Tektur wurde nicht erteilt.

 

Der Bauherr hat nun zusammen mit seinem Planer eine geänderte Tektur eingereicht, welche vorab dem Landratsamt Landsberg, dem Bau- und Umweltamt der Gemeinde Utting sowie dem Bau- und Umweltausschuss vorgestellt wurde. Der Bau- und Umweltausschuss war am 11.09.2018 zur Einsichtnahme vor Ort.  

 

Die Tektur (Änderungsantrag) beurteilt sich nach § 34 Abs. 1 BauGB (Einfügungsgebot).

Durch die Tektur, wird ein vergleichbarer Zustand zu der eigentlich genehmigten Planung hergestellt.

 

Der Bau- und Umweltausschuss hat vorberaten und empfiehlt einheitlich, dass das Einvernehmen zu dem Bauvorhaben (Tektur) erteilt werden sollte.

 


Beschluss:

 

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.