Abstimmung:

Ja: 14, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Zwischen der Gemeinde Utting und dem Tennisclub Utting am Ammersee besteht seit

06. Mai 1988 ein Pachtvertrag mit Erbpachtzins für das Grundstück Flurnummer 364 (Vereinsheim und Tennisanlage des TC Utting im Freizeitgelände) Gemarkung Utting.

 

Mit Antrag vom 24. September 2018 bittet der Vereinsvorsitzende Bernd Eckhardt die Gemeinde Utting um Genehmigung zur Errichtung einer Ballwand östlich des Vereinsheims. (siehe Lageplan)

 

Die Immissionsschutzrechtliche Genehmigung durch das Landratsamt Landsberg am Lech liegt bereits vor. Des Weiteren ist laut Herrn Burmberger vom Landratsamt Landsberg in baurechtlicher Hinsicht eine verfahrensfreie Errichtung möglich, da die Ballwand auf einer bereits genehmigten Tennisanlage errichtet werden soll.

 

Von Seiten der Verwaltung spricht nichts gegen die Errichtung der Ballwand auf dem Grundstück Flurnummer 364 Gemarkung Utting.

 

Der Finanzausschuss sowie der Bau- und Umweltausschuss haben vorberaten und empfehlen einheitlich nachfolgenden Beschlussvorschlag.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat stimmt der Errichtung einer Ballwand auf dem Gelände des Tennisclubs Utting am Ammersee zu.