Abstimmung:

Ja: 14, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Es wird ein Antrag auf Verlängerung des Vorbescheids vom 04.02.2014, für den Neubau eines Einfamilienhauses mit einem eingeschossigen Anbau im Pfarrer-Ludwig-Weg 9 gestellt.

 

Für das einschlägige Grundstück gibt es einen genehmigten Vorbescheid (vom 16.01.2009), der bereits mit Bescheid vom 04.02.2014 (BV Neubau eines Einfamilienhauses m. einem eingeschossigen Anbau) verlängert bzw. abgeändert (alte Titulierung: BV Neubau von zwei Einzelhäusern) wurde.

Der vorherige Bescheid vom 16.01.2009 für die Bauvoranfrage Neubau von zwei Einzelhäusern entsprach Ende 2013 nicht mehr den aktuellen Gegebenheiten. Daher wurde die Antragstellerin durch das Landratsamt gebeten, den Antrag auf Vorbescheid entsprechend zu aktualisieren. Dies erfolgte und wurde mit Vorbescheid vom 04.02.2014 (BV Neubau eines Einfamilienhauses m. einem Eingeschossigen Anbau) berücksichtigt.

 

Die Planung wurde wie folgt abgewandelt: Es ist nun ein Baukörper mit den Außenmaßen 12,4 m x 8,4 m geplant. Des Weiteren soll das Gebäude mit einem Anbau mit den Maßen 3,6 m x 3,85 m versehen werden. Auf dem Anbau ist eine Dachterrasse geplant. Die Wandhöhe soll 6,2 m und die Firsthöhe 7,7 m betragen. An der östlichen Grundstücksgrenze befinden sich zwei Stellplätze.

 

(Die ursprüngliche Planung sah ein Wohngebäude mit den Außenmaßen 10,0 m
x 8,0 m, sowie eine angebaute Doppelgarage auf der Ostseite des Wohngebäudes mit den Außenmaßen 6,0 m x 6,0 m vor. Die Wandhöhe betrug 6,0 m und die Firsthöhe war mit einer Höhe von 7,86 m geplant.)

 

Der gleichlautende Antrag auf Verlängerung des Vorbescheides wurde bereits in der Gemeinderatssitzung am 15.09.2016 behandelt, das gemeindliche Einvernehmen wurde einstimmig erteilt. Das Landratsamt Landsberg am Lech hat daraufhin den Bescheid vom 11.10.2016 erlassen. Die Geltungsdauer des Vorbescheides vom 04.02.2014 wurde bis einschließlich 25.02.2019 verlängert.

 

Der Bau- und Umweltausschuss hat vorberaten und empfiehlt einheitlich nachfolgenden Beschluss.


Beschluss:

 

Das Einvernehmen wird erteilt.