Sachverhalt:
Auf dem
Schmucker-Areal sollen, wie beschlossen, Mietwohnungen entstehen. Um die
Maßnahme im Volumen von ca. über EUR 20 Mio. wirtschaftlich und nachhaltig
durchzuführen, ist eine gesonderte kommunale Organisation besser geeignet, als
der gemeindliche Haushalt. Insbesondere sollen Erträge und Aufwendungen
deutlich gegenübergestellt werden und, falls möglich, Rücklagen für Sanierungen
in künftigen Jahren gebildet werden. Dies wäre im gemeindlichen Haushalt nicht
möglich.
Die Gemeindeordnung
stellt es den Gemeinden frei, in welcher Organisationsform die kommunalen
Aufgaben erfüllt werden. Dies kann u.a. ein Eigenbetrieb, eine Privatrechtsform
(z.B. GmbH) oder ein Kommunalunternehmen sein.
Ein
Kommunalunternehmen (Art. 89 ff. GO) ist eine rechtlich selbständige Anstalt
des öffentlichen Rechts, das durch den Vorstand operativ geleitet und vertreten
sowie durch einen Verwaltungsrat überwacht wird. Anteilseigner kann nur eine
Gemeinde sein. Das Kommunalunternehmen muss Mieterträge (im Gegensatz zu einer
GmbH) nicht versteuern und erhält aufgrund der nachrangigen Haftung der
Gemeinde sehr günstige Kreditkonditionen. Im Gegensatz zur Gemeinde und einem
Eigenbetrieb muss sich das Kommunalunternehmen unterhalb der EU-Schwellenwerte
nicht an das Vergaberecht halten. Damit kann es – wie Privatpersonen – auch mit
Bauunternehmen und Handwerkern verhandeln, um ein günstiges Preis-Leistungsverhältnis
zu erlangen.
Kommunalunternehmen
werden durch eine gemeindliche Unternehmenssatzung gegründet, die durch den
Gemeinderat beschlossen wird. Eine rechtsaufsichtliche Genehmigung ist nicht
erforderlich.
Es ist jährlich
eine Bilanz, eine Gewinn- und Verlustrechnung sowie ein Lagebericht zu
erstellen. Der Jahresabschluss wird durch einen Wirtschaftsprüfer geprüft.
Etwaige Verluste sind durch die Gemeinde auszugleichen.
Die Mittel aus dem
Kommunalen Wohnraumförderungsprogramm (KommWFP) des Freistaats Bayern können
über den Gemeindehaushalt dem Kommunalunternehmen zur Verfügung gestellt werden.
Das
Kommunalunternehmen wird im notwendigen Umfang Personal einstellen.
Aufgabe des
Kommunalunternehmens wird es sein, einerseits den Mitbürgern preisgünstige Mietwohnungen
anzubieten und andererseits diese große, freiwillige Infrastrukturmaßnahme ohne
Belastung des Haushalts auch zugunsten nachfolgender Generationen zu
bewirtschaften. Vorstand, Verwaltungsrat und Gemeinde werden hierbei
gleichermaßen fortwährend gefordert sein und zusammenarbeiten.
Der Finanzausschuss und der Bau- und Umweltausschuss haben vorberaten und empfehlen einheitlich nachfolgenden Beschluss.
Beschluss:
Für die Planung, Errichtung, Vermietung und Verwaltung von Mietwohnungen auf dem sog. Schmucker-Areal soll ein Kommunalunternehmen (Anstalt des öffentlichen Rechts) gegründet werden, das kostendeckend wirtschaftet. Die Verwaltung wird beauftragt und ermächtigt, die hierfür zweckdienlichen Maßnahmen zu treffen und Erklärungen abzugeben sowie die erforderlichen Beschlüsse vorzubereiten.