Abstimmung:

Ja: 14, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Auf dem Schmucker-Areal sollen, wie beschlossen, Mietwohnungen entstehen. Um die Maßnahme im Volumen von ca. über EUR 20 Mio. wirtschaftlich und nachhaltig durchzuführen, ist eine gesonderte kommunale Organisation besser geeignet, als der gemeindliche Haushalt. Insbesondere sollen Erträge und Aufwendungen deutlich gegenübergestellt werden und, falls möglich, Rücklagen für Sanierungen in künftigen Jahren gebildet werden. Dies wäre im gemeindlichen Haushalt nicht möglich.

Die Gemeindeordnung stellt es den Gemeinden frei, in welcher Organisationsform die kommunalen Aufgaben erfüllt werden. Dies kann u.a. ein Eigenbetrieb, eine Privatrechtsform (z.B. GmbH) oder ein Kommunalunternehmen sein.

Ein Kommunalunternehmen (Art. 89 ff. GO) ist eine rechtlich selbständige Anstalt des öffentlichen Rechts, das durch den Vorstand operativ geleitet und vertreten sowie durch einen Verwaltungsrat überwacht wird. Anteilseigner kann nur eine Gemeinde sein. Das Kommunalunternehmen muss Mieterträge (im Gegensatz zu einer GmbH) nicht versteuern und erhält aufgrund der nachrangigen Haftung der Gemeinde sehr günstige Kreditkonditionen. Im Gegensatz zur Gemeinde und einem Eigenbetrieb muss sich das Kommunalunternehmen unterhalb der EU-Schwellenwerte nicht an das Vergaberecht halten. Damit kann es – wie Privatpersonen – auch mit Bauunternehmen und Handwerkern verhandeln, um ein günstiges Preis-Leistungsverhältnis zu erlangen. 

Kommunalunternehmen werden durch eine gemeindliche Unternehmenssatzung gegründet, die durch den Gemeinderat beschlossen wird. Eine rechtsaufsichtliche Genehmigung ist nicht erforderlich.

Es ist jährlich eine Bilanz, eine Gewinn- und Verlustrechnung sowie ein Lagebericht zu erstellen. Der Jahresabschluss wird durch einen Wirtschaftsprüfer geprüft. Etwaige Verluste sind durch die Gemeinde auszugleichen.

Die Mittel aus dem Kommunalen Wohnraumförderungsprogramm (KommWFP) des Freistaats Bayern können über den Gemeindehaushalt dem Kommunalunternehmen zur Verfügung gestellt werden.

Das Kommunalunternehmen wird im notwendigen Umfang Personal einstellen.

Aufgabe des Kommunalunternehmens wird es sein, einerseits den Mitbürgern preisgünstige Mietwohnungen anzubieten und andererseits diese große, freiwillige Infrastrukturmaßnahme ohne Belastung des Haushalts auch zugunsten nachfolgender Generationen zu bewirtschaften. Vorstand, Verwaltungsrat und Gemeinde werden hierbei gleichermaßen fortwährend gefordert sein und zusammenarbeiten.

 

Der Finanzausschuss und der Bau- und Umweltausschuss haben vorberaten und empfehlen einheitlich nachfolgenden Beschluss.

 


Beschluss:

 

Für die Planung, Errichtung, Vermietung und Verwaltung von Mietwohnungen auf dem sog. Schmucker-Areal soll ein Kommunalunternehmen (Anstalt des öffentlichen Rechts) gegründet werden, das kostendeckend wirtschaftet. Die Verwaltung wird beauftragt und ermächtigt, die hierfür zweckdienlichen Maßnahmen zu treffen und Erklärungen abzugeben sowie die erforderlichen Beschlüsse vorzubereiten.