Sachverhalt:
Der Gemeinderat der Gemeinde
Utting beschließt die Aufstellung der 7. Änderung des Bebauungsplanes „Am
Waldaweg“. Der räumliche Geltungsbereich der 7. Änderung umfasst das Grundstück
Fl.Nr. 2562/3.
Für das Gebiet werden die
folgenden allgemeinen Planungsziele angestrebt:
- Gewährleistung
der Umsetzung des Baurechts bei Sicherung des erhaltenswerten Baumbestands
- Sicherstellung
der möglichen Nutzung des Dachgeschosses als Wohnraum
Das im rechtskräftigen
Bebauungsplan festgesetzte Baufenster grenzt an den als zu erhaltenden
festgesetzten Walnussbaum im Nordosten des Grundstücks an. Bei einer Bebauung
innerhalb des Baufensters ist durch den Eingriff in den Wurzelraum eine
dauerhafte Schädigung zu erwarten. Aus diesem Grund soll das Baufenster um 1,5
m nach Westen verschoben werden. Um angesichts der Hanglage eine sinnvolle
Nutzung des Dachgeschosses als Wohnraum sicherzustellen, ist die zulässige
Wandhöhe von 4,2 m auf 4,4 m zu erhöhen.
Es kommen die Verfahrensvereinfachungen
für Bebauungspläne der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB zum Tragen. Gemäß §
13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird von einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB und
einem Umweltbericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB sowie der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz
2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von
einer zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen.
Eine frühzeitige
Unterrichtung und Erörterung im Sinne der § 3 Abs. 1 BauGB findet gem. § 13a
Abs. 3 Nr. 2 BauGB nicht statt. Die Bürgerinnen und Bürger können sich im
Rathaus der Gemeinde Utting über Ziele und Zwecke der Planung sowie wesentliche
Auswirkungen informieren und bis 01.11.2018 zur Planung äußern. Im weiteren
Verlauf des Verfahrens erfolgt die reguläre Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß §
3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4
Abs. 2 BauGB mit einer Gelegenheit zur Stellungnahme.
Der Bau- und Umweltausschuss hat vorberaten und empfiehlt einheitlich nachfolgenden Beschluss.
Beschluss:
1.
Der Gemeinderat der Gemeinde Utting am Ammersee
beschließt die
7. Änderung des Bebauungsplans „Am Waldaweg“ für das Grundstück
2562/3, Gemarkung Utting am Ammersee, Zur Aussichtswarte 5 a.
2. Die Änderung erfolgt gemäß § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren.