Abstimmung:

Ja: 14, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Utting beschließt die Aufstellung der 7. Änderung des Bebauungsplanes „Am Waldaweg“. Der räumliche Geltungsbereich der 7. Änderung umfasst das Grundstück Fl.Nr. 2562/3.

 

Für das Gebiet werden die folgenden allgemeinen Planungsziele angestrebt:

-       Gewährleistung der Umsetzung des Baurechts bei Sicherung des erhaltenswerten Baumbestands

-       Sicherstellung der möglichen Nutzung des Dachgeschosses als Wohnraum

 

Das im rechtskräftigen Bebauungsplan festgesetzte Baufenster grenzt an den als zu erhaltenden festgesetzten Walnussbaum im Nordosten des Grundstücks an. Bei einer Bebauung innerhalb des Baufensters ist durch den Eingriff in den Wurzelraum eine dauerhafte Schädigung zu erwarten. Aus diesem Grund soll das Baufenster um 1,5 m nach Westen verschoben werden. Um angesichts der Hanglage eine sinnvolle Nutzung des Dachgeschosses als Wohnraum sicherzustellen, ist die zulässige Wandhöhe von 4,2 m auf 4,4 m zu erhöhen.

 

Es kommen die Verfahrensvereinfachungen für Bebauungspläne der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB zum Tragen. Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird von einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB und einem Umweltbericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB sowie der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von einer zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen.

 

Eine frühzeitige Unterrichtung und Erörterung im Sinne der § 3 Abs. 1 BauGB findet gem. § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB nicht statt. Die Bürgerinnen und Bürger können sich im Rathaus der Gemeinde Utting über Ziele und Zwecke der Planung sowie wesentliche Auswirkungen informieren und bis 01.11.2018 zur Planung äußern. Im weiteren Verlauf des Verfahrens erfolgt die reguläre Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB mit einer Gelegenheit zur Stellungnahme.

 

Der Bau- und Umweltausschuss hat vorberaten und empfiehlt einheitlich nachfolgenden Beschluss.

 


Beschluss:

 

1.    Der Gemeinderat der Gemeinde Utting am Ammersee beschließt die
7. Änderung des Bebauungsplans „Am Waldaweg“ für das Grundstück
2562/3, Gemarkung Utting am Ammersee, Zur Aussichtswarte 5 a.

 

2.    Die Änderung erfolgt gemäß § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren.