Abstimmung:

Ja: 14, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Die Gemeinde Utting am Ammersee hat in der Sitzung am 09.08.2018 den Aufstellungsbeschluss für die 12. Änderung des Bebauungsplans „Erholungsgelände“ beschlossen. Der Planungsumgriff umfasst folgende Grundstücke Fl. Nr(n). 421/0 (Teilbereich), 2658/21, 378/2, 379/19, 379/4, 366/1, 366, 365, 361, 362, 347, 365/2 365/3, 360/1, 367/2, 368/3, 368/4, 369/3, 369/7, 369/2, 369/4, 369/8.

 

Die aktuellen Festsetzungen des Flächennutzungsplans (Stand: 07.11.2013) würden den Vorhaben und Änderungen der 12. Änderung des Bebauungsplans „Erholungsgelände“ widersprechen. Gemäß § 8 Abs. 2 BauGB sind Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Nach § 8 Abs. 3 BauGB kann mit der Aufstellung, Änderung, Ergänzung oder Aufhebung eines Bebauungsplans gleichzeitig auch der Flächennutzungsplan aufgestellt, geändert oder ergänzt werden (Parallelverfahren). Im Aufstellungsbeschluss der 12. Änderung des Bebauungsplans „Erholungsgelände“ wurde bereits darauf hingewiesen, dass ein Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB durchgeführt werden soll.

 

 

Für das Gebiet werden die folgenden allgemeinen Planungsziele angestrebt:

 

-          Schaffung einer aktuellen und eindeutigen planungsrechtlichen Grundlage durch Zusammenführung von bestehendem Planungsrecht, Situation vor Ort und angestrebten baulichen Maßnahmen

-          Sicherung der Entwicklungsmöglichkeiten des ansässigen Campingplatzbetriebs durch Baurecht für aktuell nachgefragte Anlagen (Neuer Spielplatz, Campingfässer/Mobile Homes)

-          Ermöglichung von Umbaumaßnahmen für die bestehende Gastronomie (Im Freizeitgelände 10)

-          Berücksichtigung von Neubauabsichten der Wasserwacht für die bestehende Wasserrettungsstation

-          Schaffung von zusätzlichem bewirtschafteten Parkraum

-          Aufwertung des Erholungsgeländes

-          Förderung einer nachhaltigen Siedlungsentwicklung durch Aufwertung von Nutzungen an ihrem bestehenden Standort

-          Vermeidung von Konflikten mit dem Naturraum und anderen Nutzungskonflikten

 

 

Die 1. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Utting wird wie die 12. Änderung des Bebauungsplans "Erholungsgelände" im Regelverfahren einschließlich der Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB erfolgen.

 

Der Bau- und Umweltausschuss hat vorberaten und empfiehlt einheitlich nachfolgenden Beschluss.


Beschluss:

 

1.    Mit der 1. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Utting besteht dem Grunde nach Einverständnis.

 

2.    Der Gemeinderat der Gemeinde Utting am Ammersee beschließt die Aufstellung der 1. Änderung des Flächennutzungsplans für die Grundstücke Fl. Nr(n). 421/0 (Teilbereich), 2658/21, 378/2, 379/19, 379/4, 366/1, 366, 365, 361, 362, 347, 365/2 365/3, 360/1, 367/2, 368/3, 368/4, 369/3, 369/7, 369/2, 369/4, 369/8, Gemarkung Utting am Ammersee, s.h. Planungsumgriff/Lageplan.

 

Die Aufstellung des Flächennutzungsplans erfolgt im so genannten Parallelverfahren mit der 12. Änderung des Bebauungsplans „Erholungsgelände“ (gem. § 8 Abs. 3 BauGB).