Sachverhalt:
Die Gemeinde Utting am Ammersee hat in der Sitzung am 09.08.2018 den Aufstellungsbeschluss für die 12. Änderung des Bebauungsplans „Erholungsgelände“ beschlossen. Der Planungsumgriff umfasst folgende Grundstücke Fl. Nr(n). 421/0 (Teilbereich), 2658/21, 378/2, 379/19, 379/4, 366/1, 366, 365, 361, 362, 347, 365/2 365/3, 360/1, 367/2, 368/3, 368/4, 369/3, 369/7, 369/2, 369/4, 369/8.
Die aktuellen Festsetzungen des Flächennutzungsplans (Stand: 07.11.2013) würden den Vorhaben und Änderungen der 12. Änderung des Bebauungsplans „Erholungsgelände“ widersprechen. Gemäß § 8 Abs. 2 BauGB sind Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Nach § 8 Abs. 3 BauGB kann mit der Aufstellung, Änderung, Ergänzung oder Aufhebung eines Bebauungsplans gleichzeitig auch der Flächennutzungsplan aufgestellt, geändert oder ergänzt werden (Parallelverfahren). Im Aufstellungsbeschluss der 12. Änderung des Bebauungsplans „Erholungsgelände“ wurde bereits darauf hingewiesen, dass ein Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB durchgeführt werden soll.
Für das Gebiet
werden die folgenden allgemeinen Planungsziele angestrebt:
-
Schaffung
einer aktuellen und eindeutigen planungsrechtlichen Grundlage durch
Zusammenführung von bestehendem Planungsrecht, Situation vor Ort und
angestrebten baulichen Maßnahmen
-
Sicherung
der Entwicklungsmöglichkeiten des ansässigen Campingplatzbetriebs durch
Baurecht für aktuell nachgefragte Anlagen (Neuer Spielplatz,
Campingfässer/Mobile Homes)
-
Ermöglichung
von Umbaumaßnahmen für die bestehende Gastronomie (Im Freizeitgelände 10)
-
Berücksichtigung
von Neubauabsichten der Wasserwacht für die bestehende Wasserrettungsstation
-
Schaffung
von zusätzlichem bewirtschafteten Parkraum
-
Aufwertung
des Erholungsgeländes
-
Förderung
einer nachhaltigen Siedlungsentwicklung durch Aufwertung von Nutzungen an ihrem
bestehenden Standort
-
Vermeidung
von Konflikten mit dem Naturraum und anderen Nutzungskonflikten
Die 1. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Utting
wird wie die 12. Änderung des Bebauungsplans "Erholungsgelände" im Regelverfahren einschließlich der
Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB erfolgen.
Der Bau- und Umweltausschuss hat vorberaten und empfiehlt einheitlich nachfolgenden Beschluss.
Beschluss:
1. Mit der 1. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Utting besteht dem Grunde nach Einverständnis.
2. Der Gemeinderat der Gemeinde Utting am Ammersee beschließt die Aufstellung der 1. Änderung des Flächennutzungsplans für die Grundstücke Fl. Nr(n). 421/0 (Teilbereich), 2658/21, 378/2, 379/19, 379/4, 366/1, 366, 365, 361, 362, 347, 365/2 365/3, 360/1, 367/2, 368/3, 368/4, 369/3, 369/7, 369/2, 369/4, 369/8, Gemarkung Utting am Ammersee, s.h. Planungsumgriff/Lageplan.
Die Aufstellung des Flächennutzungsplans erfolgt im so genannten
Parallelverfahren mit der 12. Änderung des Bebauungsplans „Erholungsgelände“
(gem. § 8 Abs. 3 BauGB).