Abstimmung:

Ja: 14, Nein: 0

Sachverhalt:

 

In der Sitzung am 01.06.2017 wurde der Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans „Bahnhofstraße“ im § 13 a BauGB-Verfahren beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wurde am 13.06.2017 ortsüblich bekannt gemacht. 

 

Im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB wird von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 abgesehen. Zudem wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4, von dem Umweltbericht nach § 2 a, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der Zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB; § 4 c BauGB (Überwachung/Monitoring) abgesehen.

 

Der Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München wurde mit der Entwurfsplanung des Bebauungsplans „Bahnhofstraße“ beauftragt.

 

In der Sitzung am 09.08.2018 stellten die Architekten des Investors ihre Planungen vor. Der Planungsverband hat aus diesen Überlegungen zusammen mit den Vorgaben der Gemeinde Utting (bzw. Gemeinderat der Gemeinde Utting) über Planungsziele und Festsetzungen einem Bebauungsplanentwurf erarbeitet.

 

Der Entwurf des Planungsverbandes Äußerer Wirtschaftsraum München in der Fassung vom 13.09.2019, ist als Anlage beigefügt. Herr Schaser vom Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München stellt dem Gemeinderat den aktuellen Entwurf mit Festsetzungen vor.

 

Während der Vorstellung wurden folgende Punkte beraten:

1.Zufahrt über Bahnhofstraße:

Die Zufahrt über die Bahnhofstraße soll für große Fahrzeuge wie z.B. Einsatzfahrzeuge und Müllautos problemlos möglich sein. Laut Vorschlag des Planers sollte hierzu die Kiefer, welche eig. Ab erhaltenswert gekennzeichnet ist, gefällt werden um eine Zufahrt für die Fahrzeuge von rechts und links zu ermöglichen.

Nach Diskussion im Gemeinderat wurde folgender Beschluss gefasst:

Beschluss:

Die Kiefer, welche eig. Als erhaltenswerter Baum gekennzeichnet ist, soll gefällt werden, damit eine Einfahrt für große Fahrzeuge wie z.B. Einsatzfahrzeuge errichtet werden kann.

 

Abstimmung:            Ja:       8                      Nein: 5

(ohne Gemeinderätin Gottschalk)

 

 

2.Zufahrt über Bahnhofstraße:

Weiter wurde über die Zufahrtstraße diskutiert. Der Investor beabsichtigt die Inanspruchnahme der gemeindlichen bereits bestehenden Straße. In der Beratung wurde von Seiten des Gemeinderats bekräftigt, dass die bestehende Straße in keinem guten Zustand ist und deshalb wohl nicht ausreicht für das Vorhaben. Eine Reparatur auf Kosten der Gemeinde ist nicht gewollt. Die Kosten für die Zufahrtsstraße sollen vom Investor getragen werden. Dieser signalisierte bereits sein Einverständnis.

 

 

3.Durchfahrtsmöglichkeit durch den Anger:

In der Diskussion kam die Frage auf, ob die Durchfahrt (z.B. über das Rasengitter etc.) für jedermann von der Bahnhofstraße durch den Anger in den Ölgartenweg gewünscht ist. Folgender Beschluss wurde gefasst:

Beschluss:

Die Durchfahrt durch den Anger von der Bahnhofstraße in den Ölgartenweg ist möglich. Eine Einbahnstraße ist nicht angedacht.

 

Abstimmung:            Ja:       12                    Nein: 2


Beschluss:

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Utting am Ammersee billigt den Entwurf des Planungsverbandes Äußerer Wirtschaftsraum des Bebauungsplans „Bahnhofstraße“ in der Fassung vom 13.09.2018.

 

Er beauftragt die Verwaltung mit der Auslegung und der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange.