Abstimmung:

Ja: 13, Nein: 1

Sachverhalt:

 

Gemäß § 9 der Landeswahlordnung (LWO) kann für die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer ein Erfrischungsgeld gewährt werden.

 

Eine betragliche Empfehlung sieht die LWO nicht vor.

 

Bei der letzten Wahl wurde ein einheitliches Erfrischungsgeld in Höhe von 45,- Euro ausbezahlt.

 

Die Verwaltung empfiehlt diesen Kurs beizubehalten und für die anstehende Landtags- und Bezirkswahl 2018 erneut ein Erfrischungsgeld in Höhe von 45,- Euro festzusetzen.

 

Der Finanzausschuss und der Bau- und Umweltausschuss haben vorberaten und empfehlen einheitlich nachfolgenden Beschluss.

 


Beschluss:

 

Das Erfrischungsgeld für die Landtags- und Bezirkswahl wird auf 50,00 Euro festgesetzt.