Abstimmung:

Ja: 15, Nein: 0

Sachverhalt:

 

In der Sitzung vom 28.06.2018 wurde beschlossen, dass ein Parkscheinautomat auf dem Grünstreifen auf Höhe des Klettergartens positioniert wird. Die Verwaltung wurde beauftragt, den Umgriff der Parkgebührenverordnung entsprechend anzupassen.

 

Zudem wird das Zweitagesparkticket unter § 3 der Verordnung aufgenommen.

 

Der Sitzungsladung wurde die 1. Änderung der Verordnung über die Erhebung von Parkgebühren auf öffentlichen Verkehrsflächen im Freizeitgelände in der Gemeinde Utting am Ammersee (Parkgebührenverordnung) samt Lageplan mit Umgriff beigefügt.

 

Der Bau- und Umweltausschuss hat vorberaten und empfiehlt einheitlich, dass der 1. Änderung über die Erhebung von Parkgebühren auf öffentlichen Verkehrsflächen im Freizeitgelände in der Gemeinde Utting am Ammersee (Parkgebührenverordnung) zugestimmt werden sollte.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat erlässt die 1. Änderung der Verordnung über die Erhebung von Parkgebühren auf öffentlichen Verkehrsflächen im Freizeitgelände in der Gemeinde Utting am Ammersee (Parkgebührenverordnung) samt Lageplan mit Umgriff.