Abstimmung:

Ja: 14, Nein: 0

Sachverhalt:

 

In der Sitzung am 28.06.2018 wurde beschlossen, dass der Parkscheinautomat Nummer 5 auf dem Grünstreifen auf Höhe des Klettergartens aufgestellt werden soll und die Verwaltung wurde beauftragt den Satzungsumgriff für die Satzung zur Parkraumbewirtschaftung anzupassen.

 

Der Bereich des Grünstreifens liegt im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans „Erholungsgelände“. Hier ist der Grünstreifen als „zu pflanzende und erhaltenden Sträucher“ eingezeichnet. Wenn neben der Straße nun die Parkraumbewirtschaftung erweitert werden soll, müsst der Bebauungsplan entsprechend auf „Öffentliche Parkplatzfläche“ festgesetzt werden. Dies hätte eine Änderung des Bebauungsplans „Erholungsgelände“ zur Folge.

 

Der als Anlage eingezeichnete Bereich müsste als Besondere Verkehrsfläche; hier Öffentliche Parkplatzflächen ausgewiesen werden.

Es sollte wie in dem bisherigen Bereich der Parkraumbewirtschaftung bei den Festsetzungen aufgeführt werden, dass

-       das Parken von Kraftfahrzeugen ausschließlich auf den im Plan ausgewiesenen Flächen zulässig ist

-       Dauerparken sowie das Abstellen von Wohnanhängern und Wohnmobilen über einen Tag hinaus unzulässig ist

-       für die ausgewiesene Parkplatzfläche folgender Belag festgesetzt wird: Rasen (Schotterrasen)

 

Bei dem Bebauungsplan „Erholungsgelände“ stehen mehrere Änderungen (Campingfässer, Volleyballplatz, evtl. Wasserwachtshütte, evtl. Verglasung der Terrasse im Freizeitgelände 10, evtl. Verlegung des Spielplatzes) an, diese sollten alle gemeinsam in einer Änderung bearbeitet werden.

 

Die Änderungen müssten im Regelverfahren erfolgen, da die Voraussetzungen für § 13 BauGB (Vereinfachtes Verfahren) und § 13 a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) nicht vorliegen.

 

Der Bau- und Umweltausschuss hat vorberaten und empfiehlt einheitlich nachfolgenden Beschlussvorschlag.

 


Beschluss:  (-ohne Gemeinderat Hansch-)

 

Mit der Änderung des Bebauungsplans besteht dem Grunde nach Einverständnis.

 

Der Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München wird mit der 12. Änderung des Bebauungsplans „Erholungsgelände“ beauftragt.

 

Die Verwaltung wird beauftragt einen Aufstellungsbeschluss für die 12. Änderung mit allen Änderungen zu erarbeiten.