Abstimmung:

Ja: 15, Nein: 0

Sachverhalt:

 

In der Gemeinderatssitzung am 15.03.2018 wurde ein Antrag auf Vorbescheid zu dem Objekt behandelt.

 

Nun wurde ein Antrag auf Sanierung des Wohn- und Geschäftshaus Steinhauser, Bahnhofstraße 1 sowie des ehemaligen Bankgebäudes, Bahnhofstraße 3, Anbau eines Sanitärtraktes und Wiedererrichtung des historischen Eckturmes, Umnutzung des Kaufladens im Erdgeschoss, des Kellergeschosses und der Bankräume als Büros, Instandsetzung des bestehenden Gartenhauses gestellt. (Bahnhofstraße 5 beinhaltet der Antrag nicht.)

 

Bei der Sanierung des Wohn- und Geschäftshauses in der Bahnhofstraße 1 sowie des ehemaligen Bankgebäudes, Bahnhofstraße 3 sollen nur die Fenster und die Fassaden (Dämmung) erneut werden. Das Gebäude Bahnhofstraße 1 hat derzeit eine Fristhöhe von 13,90 m aufgrund der notwendigen Dämmung erhöht sich die Firsthöhe auf ca. 14,20 m. Die Traufhöhe war bisher 9,90 m auch hier erhöht sich diese aufgrund der Dämmung auf 10,00 m. Der Anbau des Sanitärtraktes ist mit einer Traufhöhe von 8,60 m geplant. Der Turm wird eine Firsthöhe von ca. 16,80 m haben. Das Gebäude Bahnhofstraße 3 hat eine Firsthöhe von ca.4,04 m (Flachdach).

 

Der Anbau des Sanitärtraktes soll im Erdgeschoss, 1. und 2. Obergeschoss erfolgen. Der Sanitärtrakt soll mit dem Maßen 5,87 m x 2,16 m errichtet werden (Bauvoranfrage 6 m x 2,20 m). Der jetzige Bestand hat kein dem heutigen Standard entsprechendes Bad/Sanitäranlagen. Der Sanitärtrakt wäre ein untergeordnetes Bauteil, welches sich einfügen würde. 

 

Der Turm soll im Erdgeschoss rund sein und im 1. und 2. Obergeschoss sowie im Dachgeschoss Eckig errichtet werden. Der Turmbau im Erdgeschoss soll größer erfolgen, damit im 1. Obergeschoss eine Art Balkon entsteht.

Der Turm würde als untergeordnetes Bauteil errichtet werden, das nicht als zusätzliches Geschoss, sondern eher als „Anbau“ wirkt. Bei der „Einfügung“ geht es weniger um Einheitlichkeit, die hier nicht gegeben wäre, als um Harmonie. Der Anbau des Turmes würde sich harmonisch in die Umgebung einfügen und nicht zu städtebaulichen oder intolerablen Spannungsverhältnissen führen. Die Wiederherstellung des Turmes wäre möglich.

Zudem sollen die Gauben im Dachgeschoss als Dreiecksgauben (Ansicht Bahnhofstraße 3 Stück und Ansicht Nordwest 3 Stück) errichtet werden.

 

Der Bauantrag entspricht (bis auf das Erdgeschoss des Turmes rund statt eckig) den Punkten der Bauvoranfrage (15.03.2018), wo durch den Gemeinderat allen Punkten zugestimmt wurde.

Die Zulässigkeit des Bauvorhabens richtet sich nach § 34 Baugesetzbuch.

Das Einvernehmen zu dem Bauvorhaben kann erteilt werden.  

1.Bürgermeister Lutzenberger teilt mit, dass die versehentlich gefällten Bäume der Gemeinde durch en Bauwerber einer Ausgleichszahlung von 4.000,-- Euro entschädigt werden. Die Gemeinde wird entsprechende Nachpflanzungen vornehmen.

Gemeinderat Sauter erkundigt sich nach der Anzahl der Stellplätze. Die Stellplätze sind durch das Landratsamt zu prüfen. 1. Bürgermeister Lutzenberger erteilt den Antragsteller das Wort, der die Thematik der Stellplätze erläutert.

Gemeinderat Stief erkundigt sich nach der Haus-Nr. 5. Hier teilt der Antragsteller mit, dass dies nur saniert wird und deshalb kein Bauantrag notwendig ist.

 

Der Bau- und Umweltausschuss hat vorberaten empfiehlt einheitlich, dass das Einvernehmen zum Bauantrag erteilt werden sollte.

 


Beschluss:

 

Das Einvernehmen zum Bauvorhaben wird erteilt.