Abstimmung:

Ja: 15, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Für den Spielplatz am Campingplatz wurden neue Spielgeräte beschafft. Der bisherige Spielplatz wurde vorab abgebaut.

 

Der Pächter hat den Wunsch geäußert, dass der Spielplatz nicht mehr an der bisherigen Stelle (östlich des Campingplatzes, in der Nähe des Pavillons) errichtet wird, sondern neben dem Sanitärgebäude.

 

Es wurde angegeben, dass der Spielplatz dadurch teilweise im Schatten liegen würde. An dem künftigen Standort sei er auch nicht mehr in der unmittelbaren Nähe einer Straße. Zudem werden an dem bisherigen Standort Platzprobleme mit dem künftig neu zu errichtenden Volleyballplatz befürchtet, welche durch den Standortwechsel ausgeräumt werden könnten.

Des Weiteren Plane der Pächter des Campingplatzes im Jahr 2019 eine Kinderbetreuung im Speicher des Sanitärgebäudes (Im Freizeitgelände 3) anzubieten. Durch den neuen Standort des Spielplatzes wäre der Spielplatz direkt neben der Kinderbetreuung.

 

Damit das geplante Bauvorhaben verwirklicht werden kann, ist eine Änderung des Bebauungsplans „Erholungsgelände“ notwendig.

 

Bei dem Bebauungsplan „Erholungsgelände“ stehen mehrere Änderungen (Campingfässer, Volleyballplatz, evtl. Wasserwachtshütte, evtl. Verglasung der Terrasse im Freizeitgelände 10, Parkraumerweiterung) an, diese sollten alle gemeinsam in einer Änderung bearbeitet werden.

 

Die Änderungen müssten im Regelverfahren erfolgen, da die Voraussetzungen für § 13 BauBG (Vereinfachtes Verfahren) und § 13 a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) nicht vorliegen.

Im Gemeinderat wird nochmals verdeutlicht, dass keine Bäume wegen des Spielplatzes gefällt werden sollen.

 

Der Bau- und Umweltausschuss hat vorberaten und empfiehlt einheitlich nachfolgenden Beschlussvorschlag.

 


Beschluss:

 

Mit der Änderung des Bebauungsplans besteht dem Grunde nach Einverständnis.

 

Der Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München wird mit der 12. Änderung des Bebauungsplans „Erholungsgelände“ beauftragt.

 

Die Verwaltung wird beauftragt einen Aufstellungsbeschluss für die 12. Änderung mit allen Änderungen zu erarbeiten.