Abstimmung:

Ja: 15, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Es wird ein Antrag auf Änderung des Bebauungsplans „Erholungsgelände“ für das Grundstück Fl. Nr. 368/3, Gemarkung Utting, Im Freizeitgelände 8 gestellt.

Die Wasserwacht Ortsgruppe Utting stellte den Antrag und bat die Wasserrettungsstation in den Bebauungsplan „Erholungsgelände“ mit aufzunehmen.

 

Die Begründung der Wasserwacht zum Antrag, ist der Beschlussvorlage als Anlage beigefügt.

 

Zudem bittet die Wasserwacht, dass das Baufenster für die Wasserrettungsstation so bemessen wird, dass ein eventueller Neubau der Station vollständig auf Grund der Gemeinde Utting ausgeführt werden kann.

 

Bei dem Bebauungsplan „Erholungsgelände“ stehen mehrere Änderungen (Campingfässer, Volleyballplatz, evtl. Verglasung der Terrasse Im Freizeitgelände 10, Erweiterung der Parkraumbewirtschaftung, Verlegung des Spielplatzes) an, diese sollten alle gemeinsam in einer Änderung bearbeitet werden.

 

Die Änderungen müssten im Regelverfahren erfolgen, da die Voraussetzungen für § 13 BauBG (Vereinfachtes Verfahren) und § 13 a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) nicht vorliegen.

 

Der Bau- und Umweltausschuss hat vorberaten und empfiehlt einheitlich nachfolgenden Beschlussvorschlag.

 


Beschluss:

 

Mit der Änderung des Bebauungsplans besteht dem Grunde nach Einverständnis.

 

Der Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München wird mit der 12. Änderung des Bebauungsplans „Erholungsgelände“ beauftragt.

 

Die Verwaltung wird beauftragt einen Aufstellungsbeschluss für die 12. Änderung mit allen Änderungen zu erarbeiten.