Abstimmung:

Ja: 15, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Es wird ein Antrag auf Änderung des Bebauungsplans „Erholungsgelände“ für das Grundstück Fl. Nr. 369/2, Gemarkung Utting, Im Freizeitgelände 10 gestellt.

Es soll eine mobile Glaseinhausung der Terrassenfläche errichtet werden. Dieses Bauvorhaben sieht der derzeitige Bebauungsplan nicht vor. Damit das geplante Bauvorhaben verwirklicht werden kann, ist eine Änderung des Bebauungsplans „Erholungsgelände“ notwendig.

 

Die Pläne zum Bauvorhaben sind als Anlage beigefügt.

 

Bei dem Bebauungsplan „Erholungsgelände“ stehen mehrere Änderungen (Campingfässer, Volleyballplatz, evtl. Wasserwachtshütte) an, diese sollten alle gemeinsam in einer Änderung bearbeitet werden.

 

Die Änderungen müssten im Regelverfahren erfolgen, da die Voraussetzungen für § 13 BauBG (Vereinfachtes Verfahren) und § 13 a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) nicht vorliegen.

 

Auf Nachfrage wird mitgeteilt, dass der Bebauungsplan trotz der zahlreichen Änderungen immer noch nicht ganz den Gegebenheiten entspricht.

 

Der Bau- und Umweltausschuss hat vorberaten und empfiehlt einheitlich nachfolgenden Beschlussvorschlag.

 


Beschluss:

 

1.)   Mit der Änderung des Bebauungsplans besteht dem Grunde nach Einverständnis.

 

2.)   Der Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München wird mit der 12. Änderung des Bebauungsplans „Erholungsgelände“ beauftragt. Die Verwaltung wird beauftragt einen Aufstellungsbeschluss für die 12. Änderung mit allen Änderungen zu erarbeiten.