Abstimmung:

Ja: 16, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Der Pächter des Campingplatzes stellt den Antrag, an den Bootsliegeplätzen 6 Mobile-Homes (Campingfässer) und auf der Wiese gegenüber der Rezeption 5 Mobile-Homes zu errichten.

 

Die Campingfässer sind bauliche Anlagen. Im Geltungsbereich eines Bebauungsplans ist die Aufstellung der „Campingfässer“ nur in den überbaubaren Bereichen (Baufenster) möglich. Der Campingplatz liegt im rechtskräftigen Bebauungsplan „Erholungsgelände“.

 

Sollte der Errichtung der Campingfässer (Mobile-Homes) Seitens des Gemeinderats zugestimmt werden, müsste vorerst eine Bebauungsplanänderung für die Standorte der Mobile-Homes erfolgen.

 

 

Weiter wird beabsichtigt, dass auf dem Gelände des Campingplatzes (am süd-östlichsten Teil, gegenüber dem Pavillon) zwei Beachvolleyballfelder entstehen sollen. Das Projekt wird vom TSV Utting Abt. Volleyball geleitet und soll Leader gefördert werden. Der Platz ist aktuell so geplant, dass auch Beachsoccer möglich wäre. Hierzu ist eine Größe von 39 m x 30 m beabsichtigt.

 

Der Bau- und Umweltausschuss hat vorberaten und empfiehlt einheitlich, dass dem Antrag auf Errichtung von Mobile-Homes zugestimmt werden sollte. Der Beachvolleyballplatz soll aufgrund der benötigten Fläche nicht mit zwei Feldern, sondern nur mit einem Feld auf dem Campingplatzgelände errichtet werden.

 

Im Gemeinderat wurde über die Situierung und Größe des Beachvolleyballplatzes kontrovers diskutiert. Der Pächter deutete gegenüber 1. Bürgermeister Lutzenberger bei einem Gespräch an, dass auch ihm der Platz zu groß sei. Nach einer Abwägung der vorgebrachten Argumente wurde folgender Beschluss gefasst:


Beschluss:

Der Gemeinderat befürwortet den Antrag auf Errichtung von 6 Mobile-Homes auf dem Campingplatzgelände entlang der Seestraße und 5 Mobile-Homes gegenüber der Rezeption.

Der Beachvolleyballplatz soll aufgrund der benötigten Fläche nicht mit zwei Feldern, sondern nur mit einem Feld auf dem Campingplatzgelände errichtet werden.

 

Die Verwaltung wird beauftragt die notwendigen Schritte hierfür einzuleiten.