Sachverhalt:
Der Pächter des
Campingplatzes stellt den Antrag, an den Bootsliegeplätzen 6 Mobile-Homes
(Campingfässer) und auf der Wiese gegenüber der Rezeption 5 Mobile-Homes zu
errichten.
Die
Campingfässer sind bauliche Anlagen. Im Geltungsbereich eines Bebauungsplans
ist die Aufstellung der „Campingfässer“ nur in den überbaubaren Bereichen
(Baufenster) möglich. Der Campingplatz liegt im rechtskräftigen Bebauungsplan
„Erholungsgelände“.
Sollte
der Errichtung der Campingfässer (Mobile-Homes) Seitens des Gemeinderats
zugestimmt werden, müsste vorerst eine Bebauungsplanänderung für die Standorte
der Mobile-Homes erfolgen.
Weiter wird beabsichtigt,
dass auf dem Gelände des Campingplatzes (am süd-östlichsten Teil, gegenüber dem
Pavillon) zwei Beachvolleyballfelder entstehen sollen. Das Projekt wird
vom TSV Utting Abt. Volleyball geleitet und soll Leader gefördert werden. Der
Platz ist aktuell so geplant, dass auch Beachsoccer möglich wäre. Hierzu ist
eine Größe von 39 m x 30 m beabsichtigt.
Der Bau- und Umweltausschuss
hat vorberaten und empfiehlt einheitlich, dass dem Antrag auf Errichtung von
Mobile-Homes zugestimmt werden sollte. Der Beachvolleyballplatz soll aufgrund
der benötigten Fläche nicht mit zwei Feldern, sondern nur mit einem Feld auf
dem Campingplatzgelände errichtet werden.
Im Gemeinderat wurde über die
Situierung und Größe des Beachvolleyballplatzes kontrovers diskutiert. Der
Pächter deutete gegenüber 1. Bürgermeister Lutzenberger bei einem Gespräch an,
dass auch ihm der Platz zu groß sei. Nach einer Abwägung der vorgebrachten
Argumente wurde folgender Beschluss gefasst:
Beschluss:
Der Gemeinderat befürwortet
den Antrag auf Errichtung von 6 Mobile-Homes auf dem Campingplatzgelände
entlang der Seestraße und 5 Mobile-Homes gegenüber der Rezeption.
Der Beachvolleyballplatz soll
aufgrund der benötigten Fläche nicht mit zwei Feldern, sondern nur mit einem
Feld auf dem Campingplatzgelände errichtet werden.
Die Verwaltung wird
beauftragt die notwendigen Schritte hierfür einzuleiten.