Abstimmung:

Ja: 16, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Frau Sauter stellte den als Anlage beigefügten Antrag, auf Erwerb und Aufstellung eines Spielgerätehauses oder zwei getrennter Spielgerätehütten für die Mittagsbetreuung und den Hort.

 

Das Schulgebäude sowie die Einrichtungen der Mittagsbetreuung und des Kinderhorts bestehen auf dem Grundstück Fl. Nr. 393/2. Das Grundstück liegt nicht im Geltungsbereich eines rechtskräftigen Bebauungsplans, somit beurteilt sich ein Bauvorhaben auf diesem Grundstück nach § 34 BauNVO. Die Aufstellung eines Spielgerätehauses oder von zwei getrennten Spielgerätehütten ist verfahrensfrei, wenn der Gebäude-Brutto-Rauminhalt in Summe, 75 m³ nicht überschreitet.

 

Am 20.06.2018 fand bereits eine Begehung mit der Verwaltung und allen Akteuren statt. Hier wurde bereits über möglich Standorte gesprochen. Im Antrag wurden zwei Varianten benannt, entweder eine große Spielgerätehütte oder zwei kleine. Die Vertreter der Mittagsbetreuung und des Hortes fokussieren die Lösung mit zwei kleineren Spielgerätehütten.  

 

Der Bau- und Umweltausschuss hat vorberaten und empfiehlt, den Antrag zunächst zurückzustellen bis endgültig geklärt ist, wo das Spielgerätehaus positioniert wird und wie hoch die Kosten hierfür sind.

 


Beschluss:

 

Der Antrag wird vorerst zurückgestellt. 1. Bürgermeister Lutzenberger wird beauftragt mit dem TSV Utting zu sprechen, ob man die bestehende Hütte am alten Sportplatz weiternutzen kann.