Abstimmung:

Ja: 16, Nein: 0

Sachverhalt:

 

In der Sitzung am 03.05.2018 wurde der Aufstellungsbeschluss für die 23. Änderung des Bebauungsplans „Utting Süd“ im § 13 a BauGB-Verfahren beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wurde am 15.05.2018 ortsüblich bekannt gemacht. 

 

Im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB wird von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 abgesehen. Zudem wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4, von dem Umweltbericht nach § 2 a, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der Zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB; § 4 c BauGB (Überwachung/Monitoring) abgesehen.

 

Der Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München wurde mit der 23. Änderung des Bebauungsplans „Utting Süd“ beauftragt.

 

Der Satzungsentwurf sowie der Entwurf der Begründung zur 23. Änderung des Bebauungsplans „Utting Süd“ sind als Anlage beigefügt.

 

Der Bau- und Umweltausschuss hat vorberaten und empfiehlt einheitlich folgenden Beschluss.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Utting am Ammersee billigt den Entwurf des Planungsverbandes Äußerer Wirtschaftsraum der 23. Änderung des Bebauungsplans „Utting Süd“ in der Fassung vom 28.06.2018.

 

Er beauftragt die Verwaltung mit der Auslegung und der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange.