Abstimmung:

Ja: 1, Nein: 12

Sachverhalt:

 

Der Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses und Doppelhauses auf dem Grundstück Fl. Nr. 2573, Gemarkung Utting, Laibnerstraße 18 wurde bereits in den Sitzungen am 21.07.2016 und 27.10.2016 (Änderung der Firstrichtung) unter Tagesordnungspunkt 4 behandelt. Dem Bauvorhaben wurde jeweils einheitlich zugestimmt.

 

Das Landratsamt Landsberg am Lech hat mit Bescheid vom 04.11.2016 das Bauvorhaben genehmigt. Nun wurde ein Änderungsantrag zu einem genehmigten Verfahren, Tektur Lichthof Einfamilienhaus eingereicht. Durch die Splittbautechnik war im Keller des Einfamilienhauses eine Abgrabung und ein Lichthof geplant. Von den genehmigten Plänen wurde jedoch hinsichtlich der Tiefe der Abgrabung und Größe des Lichthofes abgewichen, sodass eine Tektur notwendig ist.

 

Die Tektur (Änderungsantrag) beurteilt sich nach § 34 Abs. 1 BauGB (Einfügungsgebot).

 

Der Bau- und Umweltausschuss hat vorberaten und empfiehlt uneinheitlich aber überwiegend, dass das Einvernehmen zu dem Bauvorhaben nicht erteilt werden sollte. Einer solch umfangreichen Abgrabung  hätte man auch beim ersten Antrag nicht zugestimmt, da es insgesamt betrachtet als zu groß (Tiefe, Breite und Länge) empfunden wird.


Beschluss:

 

Das Einvernehmen zum Änderungsantrag wird erteilt.