Abstimmung:

Ja: 13, Nein: 0

Sachverhalt:

 

In der Gemeinderatssitzung vom 01.02.2018 wurde der Aufstellungsbeschluss, zur 15. Änderung des Bebauungsplans „Am Moosgraben“ beschlossen.  Die GRZ 2 soll aufgrund des Zuschnitts des Grundstücks erhöht werden.

 

In der Sitzung am 15.03.2018 erfolgte der Billigungs- und Auslegungsbeschluss des Satzungsentwurfs in der Fassung vom 01.02.2018. Die 15. Änderung des Bebauungsplans „Am Moosgraben“ wurde für die Öffentlichkeit ausgelegt. Parallel hierzu führte die Verwaltung die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 07.04.2018 bis 09.05.2018 durch.

 

Die Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sowie der Öffentlichkeit gemäß
§ 3 Abs. 2 BauGB wurden von Herrn Schaser vom Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München ausgewertet und abgewogen.

 

Folgende Stellen haben im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange Stellungnahmen abgegeben:

 

- Nr. 07            Kreisbrandinspektion Landsberg am Lech

- Nr. 09            Landratsamt Landsberg am Lech, Gesundheit und Prävention

- Nr. 15            Landratsamt Landsberg am Lech, Untere Bodenschutz-/Abfallbehörde 

- Nr. 52            Bayerisches Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen, Inning/Stegen

 

Im Rahmen der öffentlichen Auslegung sind keine Stellungnahmen eingegangen.

 

Alle Anregungen werden zur Kenntnis genommen, führen aber nicht zu einer Planänderung.

Die eingegangenen Stellungnahmen mit der Abwägung sind als Anlage beigefügt.

Die Stellungnahmen werden einzeln beraten und es werden gesonderte Beschlüsse gefass.

Der Abwägungs- und Beschlussvorschlag wird jeweils mit 13: 0 Stimmen angenommen.

 

Der Bau- und Umweltausschuss hat vorberaten und empfiehlt einheitlich nachfolgenden Beschlussvorschlag.


Beschluss:

 

1.    Der Gemeinderat macht sich die Inhalte der Abwägungs- und Beschlussvorlage zu Eigen.

 

 

 

2.    Der Gemeinderat beschließt die 15. Änderung des Bebauungsplanes „Am Moosgraben“ in der Fassung vom 01.02.2018 als Satzung.