Abstimmung:

Ja: 13, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Eine Bauvoranfrage zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Carport für das Grundstück Fl. Nr. 1264/2, Gemarkung Utting, Pfarrer-Ludwig-Weg 7 a wurde bereits in der Gemeinderatssitzung am 01.02.2018 behandelt. Auf die Sitzungsniederschrift wird verwiesen.

Die jetzigen Pläne weichen minimal von der Bauvoranfrage ab. Statt eines Carports soll nun eine Garage errichtet werden.

 

Das zur Bebauung vorgesehene Grundstück liegt im unbeplanten Innenbereich von Utting, so dass sich die Zulässigkeit nach § 34 Baugesetzbuch – BauGB – richtet. Danach ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Eigenarten der näheren Umgebung, der Bauweise und der überbaubaren Grundstücksfläche einfügt (§ 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB). Den Maßstab hierzu bildet die vorhandene Bebauung. Das Grundstück liegt nicht  im Geltungsbereich der Satzung über örtliche Bauvorschriften.

 

Das Bauvorhaben ist mit einer Bebauung von EG+ Kniestock und DG geplant (wie in Bauvoranfrage). Wie in der Bauvoranfrage bereits geklärt, würde sich eine Bebauung mit EG+Kniestock+DG einfügen, da in der Umgebung mehrfach mit hohem Kniestock gebaut wurde.

 

Es ist eine Wandhöhe von ca. 2,91 m und ein Kniestock von ca. 1,40 m geplant. Die Wandhöhen in der umliegenden Bebauung liegen zwischen ca. 2,50 m bis ca. 3,22 m. Daher würde sich eine Wandhöhe von 2,91 m einfügen.

 

Auf der Südwestseite soll eine ca. 4,10 m breite Gaube errichtet werden. Diese ist wie in der Bauvoranfrage geklärt, ebenfalls zulässig.

 

Das Gebäude soll mit einer Firsthöhe von 7,28 m (Bauvoranfrage ca. 7,48 m) errichtet werden. Die Dachneigung soll 30 Grad (Bauvoranfrage 30 Grad) betragen.

Das Haus soll mit Maßen von 8,73 m x 9,64 m errichtet werden, die Garage mit ca. 5,01 m x 6,00 errichtet werden. 

 

Es kann zusammengefasst werden, dass sich das Bauvorhaben hinsichtlich der Art und des Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der überbaubaren Grundstücksfläche in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt.

 

Der Bau- und Umweltausschuss hat vorberaten und empfiehlt einheitlich, dass das Einvernehmen der Gemeinde erteilt werden sollte.

 

 

 

 


Beschluss:

 

Das Einvernehmen zu dem Bauvorhaben wird erteilt.