Abstimmung:

Ja: 13, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Es wird beabsichtigt, einen Bebauungsplan für das sogenannte „Schmucker-Areal“ aufzustellen. Das Plangebiet umfasst nur die Grundstücke Fl. Nrn.: 48, 50, 51, 53, 506/6, 508, 508/2 und die südlich Teilfläche 509. Der Umgriff ist als Plan beigefügt.

 

Die Gemeinde Utting hat folgende Planungsziele:

 

-          Schaffung von günstigem Wohnraum

-          Berücksichtigung bestehender Siedlungsstrukturen

-          Effiziente Bodennutzung

-          Freihalten des Plangebiets von motorisiertem Verkehr

-          Ergänzung des örtlichen Wegenetzes

-          Schaffung hoher Freiraumqualität, welche auch dem gesamten Ort zu Gute kommt

-          Umsetzung des städtebaulichen Entwurfs der Bürogemeinschaft WWA/Luz

 

Es kommen die Verfahrensvereinfachungen für Bebauungspläne der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB (Beschleunigtes Verfahren) zum Tragen. Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird von einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB und einem Umweltbericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB sowie der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von einer zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen.

Im weiteren Verlauf des Verfahrens erfolgt die reguläre Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB mit einer Gelegenheit zur Stellungnahme.

 

Der Bau- und Umweltausschuss hat vorberaten und empfiehlt einheitlich nachfolgenden Beschlussvorschlag:


Beschluss:

 

 

1.)   Der Gemeinderat Utting am Ammersee beschließt die Aufstellung des Bebauungsplans „Schmuckergelände“ und die Aufstellung im § 13 a BauGB-Verfahren durchzuführen. Der Aufstellungsbeschluss ist nach § 2 Abs. 1 BauGB bekannt zu machen.

 

2.)   Der Umgriff des Bebauungsplans umfasst die Fl.Nrn.: 48, 50, 51, 53,506/2, 508, 508/2 und den südlichen Teilbereich der Fl.Nr. 509.

 

3.)   Der Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München wird mit der Ausarbeitung des Bebauungsplans „Schmuckergelände“ beauftragt.

 

4.)   Eine frühzeitige Unterrichtung und Erörterung im Sinne der § 3 Abs. 1 BauGB findet gem. § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB nicht statt. Die Bürgerinnen und Bürger können sich im Rathaus der Gemeinde Utting über Ziele und Zwecke der Planung sowie wesentliche Auswirkungen informieren und bis zum 17.07.2018 sich zum Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans „Schmuckergelände“ äußern.

 

Im weiteren Verlauf des Verfahrens erfolgt die reguläre Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB mit einer Gelegenheit zur Stellungnahme.