Abstimmung:

Sachverhalt:

 

Mit Schreiben vom 28.05.2016 beantragte die SPD-Fraktion die Aufstellung von Plakatwänden zu den Landtags- und Bezirkstagswahlen 2018 sowie für alle künftigen Wahlen, ausgenommen die Kommunalwahlen.

 

Man möchte damit zur Verschönerung des Ortsbildes während der Wahlkämpfe beitragen und regt an dem Beispiel vieler anderer bayerischer Gemeinden zu folgen, in dem seitens der Gemeinde Plakatwände zur Verfügung gestellt werden, die dann zwingend von den Parteien zu nutzen sind.

 

Als Standorte wurden mit dem Bahnhofsplatz am Bahnübergang, Am Dorfbrunnen und Holzhausen an der Einmündung Sankt-Ulrich-Straße/Fred-Frankenberger-Straße drei im Eigentum der Gemeinde befindliche Grundstücke vorgeschlagen.

 

Der Bau- und Umweltausschuss hat vorberaten und empfiehlt einheitlich, dem Antrag der SPD-Fraktion zuzustimmen. Es sollte jedoch Seitens der Gemeindeverwaltung geklärt werden, dass eine weitere Plakatierung nur mit Genehmigung möglich sei.

 

Nach kurzer Diskussion im Gemeinderat über die Größe der Plakatwände und die zulässige Anzahl von Wahlplakaten (A1 = 60 x 80 cm) bei ca. 12 – 15 Parteien wurde nachfolgender Beschluss gefasst. Bezüglich der Wesselmänner herrscht uneinheitliche Meinung.


Beschluss:

 

Künftig dürfen politische Parteien und Wählergruppen bei Europa-, Bundestags-, Landtags- und Bezirkstagswahlen maximal zwei Wahlplakate (A1) ausschließlich an den hierfür vorgesehenen Plakatwänden anbringen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Plakatierungsverordnung entsprechend anzupassen bzw. zu überarbeiten.

 

JA:   13    NEIN:   0

 

Das Vorgehen bei Anfragen zu Wahlkampfwerbung mit Wesselmännern bleibt unverändert.

 

 

JA:   7    NEIN:    6