Abstimmung:

Ja: 12, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Die Gemeinde Utting am Ammersee hat in der Sitzung vom 23.02.2017 beschlossen, dass ein vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan für das Wohn- und Geschäftshaus mit Tiefgarage (VR-Bank) für das Grundstück Flur Nr. 63, Gemarkung Utting am Ammersee, Schondorfer Straße 2/Seefelderhofberg 12 erstellt werden soll.

 

Durch den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan kann die Gemeinde Utting die Zulässigkeit von Vorhaben bestimmen, wenn der Vorhabenträger, in unserem Fall die VR-Bank, auf der Grundlage eines mit der Gemeinde abgestimmten Plans zur Durchführung der Vorhaben und der Erschließungsmaßnahmen (Vorhaben- und Erschließungsplan) bereit und in der Lage ist und

 

sich zur Durchführung innerhalb einer bestimmten Frist

 

und zur Tragung der Planungs- und Erschließungskosten ganz oder teilweise

 

vor dem Beschluss nach § 10 abs. 1 BauGB (Satzungsbeschluss) durch einen Durchführungsvertrag verpflichtet.

 

Der Durchführungsvertrag wurde erarbeitet und war als Anlage beigefügt.

Der Bau- und Umweltausschuss hat vorberaten und empfiehlt einheitlich dem Beschlussvorschlag zu folgen.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat genehmigt den Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan für das Wohn- und Geschäftshaus mit Tiefgarage (VR-Bank) für das Grundstück Flur Nr. 63, Gemarkung Utting am Ammersee, Schondorfer Straße 2/Seefelderhofberg 12 vom 23.05.2017.

 


 

Nachrichtlich: Herr Gemeinderat Karl Sauter stellt die Anfrage, ob bei der nächsten Verkehrsschau auch ein Übergang zwischen der Dießener Straße und dem Seefelderhofberg geprüft werden kann. 1. Bürgermeister Lutzenberger sichert dies zu.