Abstimmung:

Ja: 11, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Das Plangebiet umfasst die zwischen Bahnhofstraße, Ölgartenweg, Elisabethweg, Stefan-Dietrich-Straße und Kellersgartenstraße befindlichen Grundstücke sowie die jeweils angrenzenden öffentlichen Verkehrsflächen. Den Lageplan können Sie der Anlage entnehmen.

In dem Gebiet bestehen Tendenzen zu Nachverdichtungen, welche auf Grund der speziellen städtebaulichen Ausgangslage sorgfältig geplant werden müssen. Eine Entwicklung nach § 34 BauGB stellt eine Gefahr für die städtebauliche Situation dar. Grundsätzlich wünschenswerten Nachverdichtungen soll ein städtebauliches Konzept und ein darauf basierender Bebauungsplan zu Grunde gelegt werden.

 

Für das Gebiet werden die folgenden allgemeinen Planungsziele angestrebt:

-       Schaffung von Möglichkeiten zur Nachverdichtung

-       Schutz des Ortsbildes und der Siedlungsstruktur

-       Berücksichtigung der natürlichen Gegebenheiten

-       Schutz von schützenswertem Baumbestand

 

 

Es kommen die Verfahrensvereinfachungen für Bebauungspläne der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB zum Tragen. Gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird von einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB und einem Umweltbericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB sowie der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von einer zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen.

Der Bau- und Umweltausschuss hat vorberaten und empfiehlt einheitlich dem Beschlussvorschlag zu folgen.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Utting beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes „Bahnhofstraße“. Der vorläufige räumliche Geltungsbereich umfasst die Grundstücke mit den Fl.-Nrn. 2583/4 (Teilfläche), 2592, 2592/1, 2592/2, 2593, 2594, 2594/2, 2594/3, 2595, 2595/2, 2596, 2597, 2596 (Teilfläche), 2599, 2599/1, 2599/2, 2599/4, 2600, 2600/2, 2601/4, 2601/5, 2601/10, 2601/14, 2602/2, 2603, 2603/5, 2603/6 und 2631/2 (Teilfläche).