Abstimmung:

Ja: 12, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Mittlerweile sind bei der Verwaltung vermehrt Anfragen eingegangen, wie es sich mit den Jahresvignetten bei Seglern verhält, welche mit Auto und Trailer am Freizeitgelände parken.

Gemäß Gemeinderatsbeschluss vom 23.02.2017 gibt es für „Vielparker“ die Möglichkeit im Rathaus eine Jahresvignette für 200,00 € zu erwerben. Die Vignette wird für max. zwei Kennzeichen ausgestellt (ausgehändigt wird nur eine Vignette).

 

Außerdem wurde von der Pächterin des Campingplatzes die Frage aufgeworfen, wie es sich künftig mit der Schranke am Freizeitgelände verhält. Bisher konnte im Campingplatz eine Slip-Karte (Tageskarte) erworben werden, diese ermächtigte auch zum Parken entlang des Campingplatzes ohne Einschränkungen. Durch das eingeführte Kurzzeitparken (max. eine Stunde) ist der Verkauf der Slip-Karten hinfällig, da das bloße Slippen nicht von der Gemeinde berechnet werden darf.

Der Finanzausschuss hat vorberaten und empfiehlt einheitlich dem Beschlussvorschlag zu folgen.


Beschluss:

An den Kurzzeitparkplätzen wird ein Schild mit dem Vermerk „ausgenommen Slip-Karten Besitzer“ angebracht.