Abstimmung:

Ja: 12, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Das Grundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich. Die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens bestimmt sich daher nach § 34 Abs. 1 Satz 1BauGB.

 

Das bestehende Wohnhaus verfügt bereits über ein Kellergeschoss, wo bereits eine Wohneinheit besteht. Das Kellergeschoss soll um einen Technikraum, einen Schlafraum, Flur und Bad erweitert werden. Hierzu wird auf die beigefügte Anlage verwiesen.

 

Das Bauvorhaben fügt sich bauplanungsrechtlich in die Umgebungsbebauung ein. Da keine neue Wohneinheit entsteht, müssen keine zusätzlichen Stellplätze nachgewiesen werden.

Der Bau- und Umweltausschuss hat vorberaten und empfiehlt einheitlich das Einvernehmen zu erteilen.


Beschluss:

 

Das Einvernehmen zum Bauvorhaben wird erteilt.