Sachverhalt:
In der Sitzung am 01.02.2018 wurde der
Aufstellungsbeschluss für die 15. Änderung des Bebauungsplans „Am Moosgraben“
im § 13 a BauGB-Verfahren beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wurde am 06.02.2018
ortsüblich bekannt gemacht.
Im beschleunigten
Verfahren nach § 13 a BauGB wird von der frühzeitigen Unterrichtung und
Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 abgesehen. Zudem wird von der
Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4, von dem Umweltbericht nach § 2 a, von der Angabe
nach § 3 Abs. 2 Satz 2, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar
sind, sowie von der Zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB; § 4 c
BauGB (Überwachung/Moinitoring) abgesehen.
Der Planungsverband
Äußerer Wirtschaftsraum München wurde mit der 15. Änderung des Bebauungsplans
„Am Moosgraben“ beauftragt.
Der Planungsentwurf
war als Anlage beigefügt.
Der Bau- und
Umweltausschuss hat vorberaten und empfiehlt einheitlich dem Beschlussvorschlag
zu folgen.
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Utting am Ammersee billigt den Entwurf des Planungsverbandes Äußerer Wirtschaftsraum der 15. Änderung des Bebauungsplans „Am Moosgraben“ in der Fassung vom 01.02.2018
Er beauftragt die Verwaltung mit der Auslegung und der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange.