Abstimmung:

Ja: 12, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Der Vorgang konnte bisher durch das Landratsamt Landsberg am Lech nicht abschließend bearbeitet werden. Der Antragssteller hatte erst fehlende Unterlagen nicht eingereicht und ist zwischenzeitlich verstorben. Nun liegen alle Unterlagen vor, sodass der Antrag weiterbearbeitet werden kann.

 

Die vom damaligen Bauherrn beantragte Erweiterung einer Einzelgarage hält die Festsetzungen des für das Baugrundstück maßgeblichen Bebauungsplans „Gewerbegebiet Nord-Überarbeitung“ in folgenden Punkten nicht ein:

 

a)    Die Baugrenze wird um ca. 4,00 m überschritten

b)    Die geplante Dachneigung von 33 ° liegt außerhalb der zulässigen 20 ° bis 25 °

 

Die Gemeinde Utting hat bereits mit Gemeinderatsbeschluss vom 04.05.2006 das Einvernehmen zu dem Vorhaben und zur Befreiung hinsichtlich der Baugrenzüberschreitung erteilt. Der Abweichung hinsichtlich der Dachneigung wurde aber bisher nicht thematisiert.

 

Die Gemeinde Utting muss nun über das Einvernehmen zu der Befreiung hinsichtlich der Dachneigung entscheiden.

 

Der Bau- und Umweltausschuss hat vorberaten und empfiehlt einheitlich, dass das Einvernehmen der Gemeinde erteilt werden sollte.

 

 


Beschluss:

 

Das gemeindliche Einvernehmen zu dem Bauvorhaben und zur Befreiung hinsichtlich der Dachneigung, wird erteilt.