Abstimmung:

Ja: 12, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Im Rahmen des Verfahrens nach § 4 Abs. 1 BauGB wird die Gemeinde Utting am Ammersee als Träger öffentlicher Belange an der Bauleitplanung der Gemeinde Schondorf am Ammersee beteiligt.

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Schondorf am Ammersee hat in seiner Sitzung am 11.02.2015 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Seestraße-Ost“ beschlossen und in seiner Sitzung am 08.11.2017 wurde vom Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München erstellte Vorentwurf des Bebauungsplanes „Seestraße-Ost“ gebilligt.

 

Der Gemeinde Utting wird die Möglichkeit zur Stellungnahmen bis zum 23.03.2018 gegeben.

Zweck der Stellungnahme ist es, der Gemeinde die notwendigen Informationen für ein sachgerechtes und optimales Planungsergebnis zu verschaffen. Die Stellungnahme ist zu begründen und die Rechtsgrundlagen sind anzugeben, damit die Gemeinde den Inhalt nachvollziehen kann. Die Abwägung obliegt der Gemeinde.

 

Der Satzungsentwurf (Bebauungsplan) „Seestraße-Ost“ der Gemeinde Schondorf sowie die Begründung können auf der Homepage der Gemeinde Schondorf unter www.schondorf.de/aktuell/bauleitplanung/ eingesehen werden.

 

Der Bau- und Umweltausschuss hat vorberaten und empfiehlt einheitlich nachfolgenden Beschlussvorschlag.

 


Beschluss:

 

Es erfolgt keine Äußerung.