Abstimmung:

Ja: 11, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Wie in den vergangenen Jahren soll auch dieses Jahr wieder ein Stück auf der Seebühne aufgeführt werden. Für dieses Jahr ist das Stück „Im weißen Rössl“ vom Ralph Benatzky geplant.

 

Die Zuschauertribüne ist in geknickter Form für ca. 350 Sitzplätze ausgerichtet. Die Tribüne hat eine Gesamtfläche von ca. 30 m x 10 m und ist 2,5 m hoch. An der Rückseite wird die Schallschutzwand angebracht.

 

Im See soll eine Plattform mit einer Fläche von ca. 27 m x 8 m und zwei Stege die von der Plattform zum Ufer führen errichtet werden. Die Konstruktion ist aus Bretterböden die auf Holzpfählen gelagert sind.

 

Des Weiteren sollen im Summer-Park zwei rechteckige Zelte (18 m x 8 m Giebelhöhe 3,50 m bzw. 6 m x 3 m), eine Beleuchtungsanlage in Form zweier Traversen (8 m breit und 5 m hoch), drei Buden und drei Wägen aufgebaut werden (wie in den letzten Jahren auch). Außerdem sollen Schneezäune zur Sperrung des Geländes für die Dauer der Aufführungen aufgestellt werden.

 

Es wird eine Standzeit vom Freitag, den 29.06.2018 bis Freitag, den 17.08.2018 beantragt. Wie im letzten Jahr sind 20 Vorstellungen geplant. Die Vorführungen werden bis 22:30 Uhr beendet sein. Lautsprecher werden nicht verwendet. Es wird beantragt, die Nachtzeit in Anlehnung an 6.4 der TA Lärm auf 23.00 Uhr hinauszuschieben.

 

Es wird beantragt, Strom, Wasser- und Abwasseranschlüsse der Gemeinde zu benutzen. Zudem wird beantragt, die Wiese unterhalb vom Rathaus als Parkplatz an den Spiel- und Probetagen von 18:00 Uhr bis 24:00 Uhr zu benutzen.

 

Im Übrigen wird auf den der Sitzungseinladung beigefügten Antrag mit Lageplan verwiesen.

 

Die Errichtung der Anlage am und im Gewässer bedürfen der Genehmigung nach Art. 20 Abs. 1 BayWG i.V.m. § 36 WHG, welche das Landratsamt Landsberg erteilen muss.

Zudem ist die Errichtung der Tribüne und der Zelte als sog. Fliegende Bauten zu betrachten, welche vor dem erstmaligen Aufstelle eine Ausführungsgenehmigung gemäß Art. 72 BayBO benötigen, diese erteilt ebenfalls das Landratsamt Landsberg.

 

Die Anzeige einer öffentlichen Veranstaltung nach Art. 19 LStVG wird bei der Gemeinde Utting nach Zustimmung im Gemeinderat durch den Vorsitzenden gestellt. Zudem wird bei der Gemeinde ein Antrag auf vorübergehenden Gastwirtschaftsbetrieb mit Ausschank gestellt (hier Geschäft der laufenden Verwaltung).

 

 

Der Finanzausschuss sowie der Bau- und Umweltausschuss haben vorberaten und empfehlen einheitlich dem Antrag stattzugeben.


Beschluss:  - ohne Gemeinderat Münzer -

 

Dem Antrag auf Genehmigung der Seebühne 2018 wird zugestimmt.