Sachverhalt:
Die Gemeinde Utting wird um Stellungnahme nach Art. 6 Abs. 1 DSchG zu folgenden Arbeiten bei der statischen Sanierung und Außeninstandsetzung der Filialkirche „St. Leonhard Utting“ gebeten:
- Einbau von Streben zur Turmstabilisierung
- Sanierung von Firstpunkten
- Sanierung von Balkenköpfen
- Sanierung der Mauerlatte
- Sanierung von Sparrenfüßen und Stichbalken über Sakristei
- Konstruktive Fäulnisreparatur div. Punkte
- Fäulnisreperatur Emporenbalken mit Abstützung
- Verankerung der Ortganggesimse
- Neue Lattung und Dacheindeckung über Chor
- Risseverbesserung an den Fassaden
- Neuer Außenanstrich
Art. 6 Abs. 1 DSchG
besagt, wer, 1.) Baudenkmäler beseitigen, verändern oder an einen anderen
Ort verbringen oder 2. geschützte Ausstattungsstücke beseitigen, verändern, an
einen anderen Ort verbringen oder aus einem Baudenkmal entfernen will, bedarf
der Erlaubnis.
Eine
Äußerung im Form einer Stellungnahme sollte Seitens der Gemeinde Utting nicht
abgegeben werden, da keine gewichtigen Gründe des Denkmalschutzes für die
unveränderte Beibehaltung des bisherigen Zustands bestehen.
Der Bau- und Umweltausschuss hat vorberaten und empfiehlt
einheitlich nachfolgenden Beschlussvorschlag.
Beschluss:
Es erfolgt keine Äußerung.