Abstimmung:

Ja: 12, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Die 1. Erweiterung des Bebauungsplans „Holzhausen-Steinreiß“ erfolgt im Verfahren nach § 13 b BauGB (Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren). In der Sitzung 21.09.2017 wurde der Aufstellungsbeschluss hierzu gefasst.

 

Planungsziel ist, dass der Bebauungsplan einen Ersatzneubau des auf dem Grundstück Fl. Nr. 217/5 bestehenden Gebäudes dadurch ein modernes Wohnhaus ermöglichen soll (Entwurfsplan zwei Doppelhaushälften mit gesamter GR von 140).  

 

Es erfolgte der Verfahrensschritt der öffentlichen Auslegung des Plans und der Begründung sowie gleichzeitig die förmliche Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in der Zeit vom 19.12.2017 bis 21.01.2018 zur 1. Erweiterung des Bebauungsplans „Holzhausen-Steinreiß“.

 

Die eingegangenen Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sowie der Öffentlichkeit gemäß
§ 3 Abs. 2 BauGB wurden von Herrn Schaser vom Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München ausgewertet und abgewogen (siehe Anlage).

 

Folgende Stellen haben im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange Stellungnahmen mit Anregungen abgegeben:

 

- Nr. 8              Kreisheimatpflegerin für den Landkreis Landsberg am Lech, Landratsamt Landsberg     

- Nr. 15            Landratsamt Landsberg am Lech, Untere Bodenschutz-/Abfallbehörde

- Nr. 16            Landratsamt Landsberg am Lech, Untere Naturschutzbehörde

- Nr. 18            Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Fürstenfeldbruck

- Nr. 26            Wasserwirtschaftsamt Weilheim  

 

Die Änderungen beschränken sich auf redaktionelle Korrekturen und Anpassungen der Hinweise. Inhalte, die eine erneute Auslegung erforderlich machen, sind von der Änderung nicht betroffen. Der so geänderte Bebauungsplan erhält das Fassungsdatum vom 22.02.2018.

 

Der Bau- und Umweltausschuss hat vorberaten und empfiehlt einheitlich nachfolgenden Beschlussvorschlag.

 


Beschluss:

 

1.    Der Gemeinderat macht sich die Inhalte der Abwägungs- und Beschlussvorlage zu Eigen. Der Bebauungsplan wird entsprechend der Abwägungsbeschlüsse überarbeitet.

 

2.    Die Änderungen beschränken sich auf redaktionelle Korrekturen und Anpassungen der Hinweise. Inhalte, die eine erneute Auslegung erforderlich machen, sind von der Änderung nicht betroffen. Der so geänderte Bebauungsplan erhält das Fassungsdatum vom 22.02.2018.

 

3.    Der Gemeinderat beschließt die 1. Erweiterung des Bebauungsplanes „ Steinreiß“ in der Fassung vom 22.02.2018 als Satzung.