Abstimmung:

Ja: 12, Nein: 0

Sachverhalt:

 

In der Gemeinderatssitzung vom 21.09.2017 wurde der Aufstellungsbeschluss, 6. Änderung des Bebauungsplans „Am Waldaweg“ beschlossen.  Im Rahmen der Innenentwicklung soll auf dem Grundstück Fl. Nr. 2560/6, Gemarkung Utting, Tannenweg 3 ermöglicht werden, zwei Wohneinheiten zu verwirklichen, dadurch soll die GR von 120 m² auf 150 m² erhöht werden.

 

In der Sitzung am 16.11.2017 erfolgte der Billigungs- und Auslegungsbeschluss des Satzungsentwurfs in der Fassung vom 16.11.2017. Die 6. Änderung des Bebauungsplans „Am Waldaweg“ wurde für die Öffentlichkeit ausgelegt. Parallel hierzu führte die Verwaltung die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durch. Frist für die Einreichung der Stellungnahmen war der 23.01.2018.

 

Die Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sowie der Öffentlichkeit gemäß
§ 3 Abs. 2 BauGB wurden von Herrn Schaser vom Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München ausgewertet und abgewogen.

 

Folgende Stellen haben im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange Stellungnahmen abgegeben:

 

- Nr. 15            Landratsamt Landsberg am Lech, Untere Bodenschutz-/Abfallbehörde 

- Nr. 20            Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege, Referat B Q

- Nr. 23            Deutsche Bahn AG, DB Immobilien Region Süd

- Nr. 46            Deutsche Telekom Technik GmbH, TI NL Süd, PTI 24-PM

 

Alle Anregungen werden zur Kenntnis genommen, führen aber nicht zu einer Planänderung.

Die Satzung mit Begründung sowie die eingegangenen Stellungnahmen mit der Abwägung sind als Anlage beigefügt.

 

Der Bau- und Umweltausschuss hat vorberaten und empfiehlt einheitlich nachfolgenden Beschlussvorschlag.

 


Beschluss:

 

1.    Der Gemeinderat macht sich die Inhalte der Abwägungs- und Beschlussvorschläge zu Eigen.

 

2.    Der Gemeinderat beschließt die 6. Änderung des Bebauungsplanes „Am Waldaweg“ in der Fassung vom 16.11.2017 als Satzung.