Abstimmung:

Ja: 15, Nein: 0

Sachverhalt:

Als Anlage zum Haushaltsplan 2018 ist die Finanzplanung für die Jahre 2019 bis 2021 festzulegen. Es ergibt sich folgendes Gesamtbild:

 

Verwaltungshaushalt:

Volumen:                               Zuführung:                ordentliche Tilgung:

2019    9.229.900                    557.400                       374.700

2020    9.646.600                    976.500                       579.400

2021    10.189.500                  782.700                       782.700

Im Haushaltsjahr 2021 errechnet sich aus dem Verwaltungshaushalt ein Zuführungsbetrag in Höhe von 620.400 €. Da der Zuführungsbetrag allerdings mind. so hoch sein muss, wie die ordentlichen Tilgungen, muss aus dem Vermögenshaushalt ein Betrag in Höhe von 162.300 € dem Verwaltungshaushalt zugeführt werden.

 

Vermögenshaushalt:

Volumen:                               Fehlbetrag:                Abgleich:

2019    7.292.600                    6.340.600                    Rücklagenentnahme (407.400€) +

Darlehen (5.933.200 €)

2020    13.516.100                  7.016.000                    Darlehen

2021    8.542.000                    4.496.700                    Darlehen


Beschluss:

Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und genehmigt den Finanzplan zum Haushaltsplan 2018 für die Jahre 2019 bis 2021.