Als
Anlage zum Haushaltsplan 2018 ist die Finanzplanung für die Jahre 2019 bis 2021
festzulegen. Es ergibt sich folgendes Gesamtbild:
Verwaltungshaushalt:
Volumen: Zuführung: ordentliche Tilgung:
2019 9.229.900 557.400 374.700
2020 9.646.600 976.500 579.400
2021 10.189.500 782.700 782.700
Im
Haushaltsjahr 2021 errechnet sich aus dem Verwaltungshaushalt ein
Zuführungsbetrag in Höhe von 620.400 €. Da der Zuführungsbetrag allerdings
mind. so hoch sein muss, wie die ordentlichen Tilgungen, muss aus dem Vermögenshaushalt
ein Betrag in Höhe von 162.300 € dem Verwaltungshaushalt zugeführt werden.
Vermögenshaushalt:
Volumen: Fehlbetrag: Abgleich:
2019 7.292.600 6.340.600 Rücklagenentnahme (407.400€) +
Darlehen (5.933.200 €)
2020 13.516.100 7.016.000 Darlehen
2021 8.542.000 4.496.700 Darlehen