Sachverhalt:
Der
Planungsausschuss des Regionalen Planungsverbands München ist beauftragt, die
3. Anhörung zur Gesamtfortschreibung des Regionalplans München einzuleiten.
Rechtsgrundlage für
das Beteiligungsverfahren ist Artikel 16 des Bayerischen Landesplanungsgesetzes
(BayLplG), in Kraft seit 1. Januar 2016.
Gegenstand der Anhörung ist der geänderte Entwurf der Gesamtfortschreibung in
der Fassung vom 26.09.2017 und 05.12.2017 (Text mit Zielen und Grundsätzen,
Begründung, Umweltbericht, Karte 2) beschränkt auf die jeweils farbig
kenntlich gemachten Änderungen gegenüber dem vorherigen Entwurf.
Nur zu ihnen sind
Stellungnahmen möglich.
Der Anhörentwurf ist unter www.region-muenchen.com und www.regierung.oberbayern.bayern.de [Stichwort: Regionalplan München (14)]
einsehbar.
Er wird auch bei der Regierung von Oberbayern, der LH München und den
Landratsämtern der Region München öffentlich ausgelegt. Ort und Zeit der
Auslegung wird ortsüblich bekannt gemacht.
Wir können bis zum 23. Februar 2018 eine Stellungnahme abgeben. Die Frist
kann nicht verlängert werden.
Der Bau- und Umweltausschuss hat vorberaten und empfiehlt einheitlich nachfolgenden Beschlussvorschlag.
Beschluss: (ohne GR Schiller)
Es erfolgt keine Äußerung.