Abstimmung:

Ja: 14, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Der Planungsausschuss des Regionalen Planungsverbands München ist beauftragt, die 3. Anhörung zur Gesamtfortschreibung des Regionalplans München einzuleiten.

Rechtsgrundlage für das Beteiligungsverfahren ist Artikel 16 des Bayerischen Landesplanungsgesetzes (BayLplG), in Kraft seit 1. Januar 2016.


Gegenstand der Anhörung ist der geänderte Entwurf der Gesamtfortschreibung in der Fassung vom 26.09.2017 und 05.12.2017 (Text mit Zielen und Grundsätzen, Begründung, Umweltbericht, Karte 2) beschränkt auf die jeweils farbig kenntlich gemachten Änderungen gegenüber dem vorherigen Entwurf.

Nur zu ihnen sind Stellungnahmen möglich.



Der Anhörentwurf ist unter
www.region-muenchen.com und www.regierung.oberbayern.bayern.de [Stichwort: Regionalplan München (14)] einsehbar.


Er wird auch bei der Regierung von Oberbayern, der LH München und den Landratsämtern der Region München öffentlich ausgelegt. Ort und Zeit der Auslegung wird ortsüblich bekannt gemacht.

Wir können bis zum 23. Februar 2018 eine Stellungnahme abgeben. Die Frist kann nicht verlängert werden.

 

Der Bau- und Umweltausschuss hat vorberaten und empfiehlt einheitlich nachfolgenden Beschlussvorschlag.

 


Beschluss:  (ohne GR Schiller)

 

Es erfolgt keine Äußerung.