Abstimmung:

Ja: 14, Nein: 0

Sachverhalt:

 

In der Sitzung am 19.10.2017 wurde der Aufstellungsbeschluss für die 17. Änderung des Bebauungsplans „Hechelwiese“ im § 13 a BauGB-Verfahren beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wurde am 08.12.2017 ortsüblich bekannt gemacht. 

 

Im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB wird von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 abgesehen. Zudem wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4, von dem Umweltbericht nach § 2 a, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der Zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB; § 4 c BauGB (Überwachung/Monitoring) abgesehen.

 

Der Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München wurde mit der 17. Änderung des Bebauungsplans „Hechelwiese“ beauftragt.

 

Der Entwurf des Planungsverbandes Äußerer Wirtschaftsraum München ist als Anlage beigefügt.

 

Der Bau- und Umweltausschuss hat vorberaten und empfiehlt einheitlich nachfolgenden Beschlussvorschlag.

 

 


Beschluss:  (ohne GR Schiller)

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Utting am Ammersee billigt den Entwurf des Planungsverbandes Äußerer Wirtschaftsraum der 17. Änderung des Bebauungsplans „Hechelwiese“ in der Fassung vom 01.02.2018.

 

Er beauftragt die Verwaltung mit der Auslegung und der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange.

 

Gemeinderat P. Noll stellt die Frage, ob die Änderung des Bebauungsplanes nicht für den kompletten Bereich gilt. Dies wurde in der Sitzung vom 19.10.2017 so beschlossen.

1. Bürgermeister Lutzenberger sicherte eine Überprüfung zu.