Sachverhalt:
In der Sitzung am 16.11.2017 wurde der Aufstellungsbeschluss für die 1. Änderung des Bebauungsplans „Dyckerhoffgelände“ im § 13 a BauGB-Verfahren beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wurde am 08.12.2017 ortsüblich bekannt gemacht.
Im beschleunigten
Verfahren nach § 13 a BauGB wird von der frühzeitigen Unterrichtung und
Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen. Zudem wird von der
Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB von dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB von
der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB welche Arten umweltbezogener
Informationen verfügbar sind, sowie von der Zusammenfassenden Erklärung nach §
10 Abs. 4 BauGB; § 4 c BauGB (Überwachung/Monitoring) abgesehen.
Der Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München wurde mit der 1. Änderung des Bebauungsplans „Dyckerhoffgelände“ beauftragt.
Der Entwurf des Planungsverbandes Äußerer Wirtschaftsraum München in der Fassung vom 01.02.2018, ist als Anlage beigefügt.
Der Bau- und Umweltausschuss hat vorberaten und empfiehlt einheitlich nachfolgenden Beschlussvorschlag.
Beschluss: (ohne GR Schiller)
Der Gemeinderat der Gemeinde Utting am Ammersee billigt den Entwurf des Planungsverbandes Äußerer Wirtschaftsraum der 1. Änderung des Bebauungsplans „Dyckerhoffgelände“ in der Fassung vom 01.02.2018.
Er beauftragt die Verwaltung mit der Auslegung und der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange.