Sachverhalt:
Das Grundstück Fl. Nr. 509 liegt im rechtskräftigen Bebauungsplan „Am Moosgraben“. Bereits mit der 14. Änderung des Bebauungsplans „Am Moosgraben“ wurde das Grundstück Fl. Nr. 509 (Teilfläche) mit behandelt.
Die Baugrenze auf dem Grundstück Fl. Nr. 509, Gemarkung Utting am Ammersee, Landsberger Straße 21 wurde vergrößert, da für das relativ große Grundstück das Baufenster aufgrund des Schnittes des Baufensters sehr klein war. Die festgesetzte GRZ blieb dabei unverändert.
Der Zuschnitt des Grundstücks gestaltet sich auch nach der 14. Bebauungsplanänderung als so schwierig, dass dies eine weitere Änderung erforderlich macht. Die Zufahrt innerhalb des Grundstückes ist aufgrund des Zuschnitts anders als in der Umgebung zu werten. Die Zufahrt ist zwangsweise sehr viel länger als bei anderen Grundstücken. Daher würde man die sog. GRZ 2, in der die Zufahrten und Zuwegungen miteingerechnet werden im Vergleich zu den anderen Grundstücken erhöhen, da man sonst das Grundstück stark benachteiligen würde.
Die Aufstellung der 15. Änderung des Bebauungsplans „Am Moosgraben“ soll gemäß § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt werden.
Im beschleunigten Verfahren kann
1.
von der
frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen
werden,
2.
der
betroffenen Öffentlichkeit kann gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB Gelegenheit zur
Stellungnahme innerhalb angemessener Frist gegeben oder wahlweise die Auslegung
nach § 3 Abs. 2 BauGB erfolgen,
3.
Wird
von der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung abgesehen, muss vor Beteiligung
der Öffentlichkeit unabhängig von der gewählten Beteiligungsvariante ein
ortsüblich bekannt gemachter Hinweis auf eine Informations- und
Äußerungsmöglichkeit gegeben werden.
Im beschleunigten
Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen, hierauf
muss jedoch gemäß § 2 Abs. 1 BauGB mit Bekanntgabe des Aufstellungsbeschlusses
hingewiesen werden.
Der Bau- und Umweltausschuss hat vorberaten und empfiehlt einheitlich nachfolgenden Beschlussvorschlag.
Beschluss: (ohne GR Schiller)
1. Mit der 15. Änderung des Bebauungsplans „Am Moosgraben“ besteht dem Grunde nach Einverständnis.
2.
Der Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum
München wird mit der
15. Änderung des Bebauungsplans „Am Moosgraben“ beauftragt.
3.
Der Gemeinderat der Gemeinde Utting am Ammersee
beschließt die
15. Änderung des Bebauungsplans „Am Moosgraben“ für das Grundstück
Fl. Nr. 509 (Teilfläche), Gemarkung Utting am Ammersee, Landsberger Straße 21.