Abstimmung:

Ja: 14, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Das Grundstück Fl. Nr. 509 liegt im rechtskräftigen Bebauungsplan „Am Moosgraben“. Bereits mit der 14. Änderung des Bebauungsplans „Am Moosgraben“ wurde das Grundstück Fl. Nr. 509 (Teilfläche) mit behandelt.

 

Die Baugrenze auf dem Grundstück Fl. Nr. 509, Gemarkung Utting am Ammersee, Landsberger Straße 21 wurde vergrößert, da für das relativ große Grundstück das Baufenster aufgrund des Schnittes des Baufensters sehr klein war. Die festgesetzte GRZ blieb dabei unverändert. 

 

Der Zuschnitt des Grundstücks gestaltet sich auch nach der 14. Bebauungsplanänderung als so schwierig, dass dies eine weitere Änderung erforderlich macht. Die Zufahrt innerhalb des Grundstückes ist aufgrund des Zuschnitts anders als in der Umgebung zu werten. Die Zufahrt ist zwangsweise sehr viel länger als bei anderen Grundstücken.  Daher würde man die sog. GRZ 2, in der die Zufahrten und Zuwegungen miteingerechnet werden im Vergleich zu den anderen Grundstücken erhöhen, da man sonst das Grundstück stark benachteiligen würde.

 

Die Aufstellung der 15. Änderung des Bebauungsplans „Am Moosgraben“ soll gemäß § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt werden.

 

Im beschleunigten Verfahren kann

 

1.    von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen werden,

2.    der betroffenen Öffentlichkeit kann gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb angemessener Frist gegeben oder wahlweise die Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB erfolgen,

3.    Wird von der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung abgesehen, muss vor Beteiligung der Öffentlichkeit unabhängig von der gewählten Beteiligungsvariante ein ortsüblich bekannt gemachter Hinweis auf eine Informations- und Äußerungsmöglichkeit gegeben werden.

 

Im beschleunigten Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen, hierauf muss jedoch gemäß § 2 Abs. 1 BauGB mit Bekanntgabe des Aufstellungsbeschlusses hingewiesen werden.

 

Der Bau- und Umweltausschuss hat vorberaten und empfiehlt einheitlich nachfolgenden Beschlussvorschlag.

 

 


Beschluss:  (ohne GR Schiller)

 

1.    Mit der 15. Änderung des Bebauungsplans „Am Moosgraben“ besteht dem Grunde nach Einverständnis.

 

2.    Der Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München wird mit der
15. Änderung des Bebauungsplans „Am Moosgraben“ beauftragt.

 

3.    Der Gemeinderat der Gemeinde Utting am Ammersee beschließt die
15. Änderung des Bebauungsplans „Am Moosgraben“ für das Grundstück
Fl. Nr. 509 (Teilfläche), Gemarkung Utting am Ammersee, Landsberger Straße 21.