Abstimmung:

Ja: 14, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Es wurde ein Antrag auf Änderung des Bebauungsplans „Am Waldaweg“ für das Grundstück Fl. Nr. 2562/3, Gemarkung Utting am Ammersee, Zur Aussichtswarte 5 a gestellt.

 

Es wird beantragt, den Bebauungsplan wie folgt zu ändern:

 

  1. Verschiebung Baufenster Richtung Westen um 6,00 m
  2. Änderung der Wandhöhe von 4,20 m auf eine maximale Wandhöhe von 4,70 m
  3. Änderung Standort Garage an der nördlichen Grundstücksgrenze  
  4. Änderung Dachform Garage (Flachdach)

 

Die Antragsunterlagen mit Begründung der Antragsteller, die Pläne sowie Bilder von der Umgebung sind als Anlage beigefügt.

 

Zu 1. und 2. 

Der Planer hat den Geländeverlauf bei der Anordnung der Baufenster beachtet. Das Grundstück hat einen starken Geländeverlauf von Westen nach Osten. Durch die Verschiebung des Baufensters würde das Haus höher wie die Umgebungsbebauung wirken. Eine Erhöhung der Wandhöhe von 4,20 m auf 4,70 m würde diesen Effekt verstärken. Die Wandhöhe soll am tiefsten Geländeanschnitt bis zum Schnittpunkt der Außenwand mit der Dachhaut gemessen werden. Durch die Verschiebung des Baufensters und den damit höher liegenden Messpunkt, kommt das Haus insgesamt höher raus. Bei den bisherigen Änderungen wurde von der Festsetzung 6.1 nicht abgewichen.

 

Die Aufschüttung ist unter Punkt 10.1 geregelt. Aufschüttung von bis zu einer Höhe von 0,5 m im Gebäudebereich und Abgrabungen bis zu einer Höhe von 1,00 m im Gebäudebereich, sofern ihre Ausformung der natürlichen Geländemodellierung entspricht, sind erlaubt.

Bei dem auf der Fl. Nr. 2561/3 festgesetzten Gebäude ist vor der talseitigen Außenwand eine Abgrabung maximal in der Weise zulässig, dass die Mindestanforderung an die Belichtung von Aufenthaltsräumen im Untergeschoss erfüllt sind.

 

Hinsichtlich der Höhenentwicklung wurde in der Begründung unseres Bebauungsplanes wie folgt argumentiert:

Die Realisierung der Planung wird, wegen der Fernwirkung der am Hang situierten Baukörper, visuelle Auswirkungen bis zum Gegenufer haben und den Eindruck zunehmend verstädternder Ammersee-Uferbereich, mit der Folge abnehmender Erholungseignung vermittelt. Es wurde daher versucht, wenigstens im Bereich unmittelbar östlich der Aussichtwarte eine reduzierte Höhenentwicklung festzusetze, um aus dem Ort heraus den Fernblick auf das Gegenufer, hier den Höhenzug und die Turmsilhouette von Kloster Andechs weiterhin erlebbar zu machen. Dabei wurde Wert daraufgelegt, dass diese baurechtliche Einschränkung durch Festsetzungen für die Nutzung der Untergeschosse ausgeglichen wird.

 

Durch den Antrag 1 und 2 würde man dem Ziel der Höhenentwicklung nicht entsprechen.

 


Zu 3.

An dem geänderten Standort der Garage nördlich der Grundstücksgrenze ist im Bebauungsplan ein schützenswerter Baum eingezeichnet. Dieser ist nicht mehr vorhanden. Hier sollte eine Nachpflanzung erfolgen. Der Standort wird daher als nicht geeignet gewertet.

 

Der Bau- und Umweltausschuss hat vorberaten und empfiehlt einheitlich dem Antrag auf Änderung des Bebauungsplans „Am Waldaweg“ in keinen der beantragten Punkten zuzustimmen.

 

 


Beschluss:   (ohne GR Schiller)

 

Mit den Änderungen des Bebauungsplans besteht kein Einverständnis.

Durch die Verschiebung des Baufensterns und der Änderung der Festsetzung Punkt 6.1 Wandhöhe von 4,20 m auf 4,70 m würde man gegen die Planungsziele der Höhenentwicklung entscheiden. 

 

Die Anordnung des Baufensters für die Garage an der nördlichen Grundstücksgrenze wird nicht zugestimmt, da an dieser Stelle ein schützenwerter Baum stehen sollte. Dieser sollte nachgepflanzt werden.

 

Da der Verschiebung des Baufensters der Garage nicht zugestimmt wird, entfallen auch die Argumente für ein Flachdach bei der Garage.